Zum Schutz vor Infektionen: Ausschank- und Konsumverbot von Alkohol in Tübingen
Pressemitteilung vom 10.12.2020
An den kommenden Wochenenden, Fest- und Feiertagen dürfen gastronomische oder gaststättenähnliche Betriebe in der Tübinger Altstadt keine alkoholischen Getränke ausschenken, auch nicht zum Mitnehmen. Außerdem ist der Konsum von mitgebrachten alkoholischen Getränken auf dem Marktplatz und dem Holzmarkt an Weihnachten, Silvester und Neujahr nicht gestattet. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat Oberbürgermeister Boris Palmer erlassen.
„Das vergangene Wochenende mit dem Tübinger Weihnachtsmarkt hat gezeigt, dass der Verkauf von Glühwein zum Mitnehmen zu Menschenansammlungen führt, die wir angesichts der steigenden Infektionszahlen nicht verantworten können. Auch der traditionelle Heilige Morgen auf dem Marktplatz kann in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden. Die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger muss hier Vorrang haben“, erläutert Bürgermeisterin Dr. Daniela Harsch.
Der Ausschank von alkoholischen Getränken ist an den Adventswochenenden (11. bis 13. Dezember sowie 18. bis 20. Dezember) von Freitag 12 Uhr bis Sonntag 22 Uhr verboten. An den Weihnachtstagen und zum Jahreswechsel greift zusätzlich das Alkoholkonsumverbot auf dem Marktplatz und auf dem Holzmarkt: von Donnerstag, 24. Dezember, 6 Uhr, bis Sonntag, 27. Dezember, 24 Uhr, sowie von Donnerstag, 31. Dezember, 6 Uhr, bis Freitag, 1. Januar, 6 Uhr. Der kommunale Ordnungsdienst, der Gemeindevollzugsdienst und die Polizei kontrollieren die Einhaltung der Verbote. Bei Missachtung drohen Bußgelder und Platzverweise.