Städtische Dienststellen ab 21. Dezember geschlossen
Pressemitteilung vom 17.12.2020
Alle Ämter und Einrichtungen der Universitätsstadt Tübingen bleiben ab Montag, 21. Dezember 2020, für den Publikumsverkehr geschlossen. Aus Gründen des Infektionsschutzes sind persönliche Termine zwischen dem 21. und 23. Dezember sowie ab dem 4. Januar 2021 nur in dringenden Fällen möglich und müssen vorher vereinbart werden. Die Erreichbarkeiten und Kontaktdaten sind unter www.tuebingen.de/corona-kontakt abrufbar.
Zwischen Donnerstag, 24. Dezember, und Sonntag, 3. Januar, bleiben alle Rathäuser und Verwaltungsstellen komplett geschlossen. Lediglich die Bürgerbüros Stadtmitte, Lustnau und Derendingen sowie das Standesamt arbeiten bereits vereinbarte Termine zwischen dem 28. und 30. Dezember ab. In dringenden Fällen wie der Überführung von verstorbenen Personen ins Ausland ist ein Notdienst über die Feuerwehrleitstelle der Stadtverwaltung unter Telefon 07071 204-1537 eingerichtet.
Im Technischen Rathaus kann man bis 23. Dezember und ab 4. Januar Einsicht in Baugesuchsunterlagen im Rahmen von Angrenzeranhörungen sowie in Auslagen von Bauleitplänen nehmen. Dafür muss ein Termin vereinbart werden: bei Angrenzeranhörungen unter Telefon 07071 204-2401, bei Bauleitplänen unter 07071 204-2776. Im Rahmen der Planeinsicht findet keine Beratung statt. Im Fachbereich Finanzen, Wienergässle 1, liegt der Nachtragshaushaltsplan 2020 bis einschließlich 22. Dezember während der üblichen Sprechzeiten aus. Zur Einsichtnahme muss ein Termin unter Telefon 07071 204-1520 vereinbart werden.
Das Stadtarchiv sowie die Stadtbücherei und ihre Zweigstellen sind gemäß der Corona-Landesverordnung geschlossen. Während der Schließzeit macht der Lieferservice für Risikogruppen eine Pause bis zunächst 10. Januar 2020. Das Stadtmuseum, der Hölderlinturm und das Hesse-Kabinett bleiben ebenfalls weiterhin geschlossen. Der Häckselplatz in Hagelloch ist geschlossen, die Häckselplätze in Pfrondorf und Weilheim sind nur noch am Samstag, 19. Dezember, geöffnet.
Der Tübinger Wochenmarkt fällt an allen Feiertagen (25. Dezember, 26. Dezember, 1. Januar) aus.