Coronavirus: Notbetreuung an Schulen ab 11. Januar
Pressemitteilung vom 07.01.2021
Auch in Tübingen bleiben die Schulen nach den Weihnachtsferien weiter geschlossen. Die städtischen Schulen bieten eine Notbetreuung an. Sie richtet sich an Kinder bis Klassenstufe 7, bei denen beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende am Arbeitsplatz oder im Homeoffice als unabkömmlich gelten. Einen Anspruch auf Notbetreuung haben außerdem Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, und Kinder von Eltern, die ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen und in diesem Jahr ihre Abschlussprüfung anstreben.
„Die Schließung der Schulen soll die Kontakte reduzieren und so die Infektionszahlen senken. Damit diese Maßnahme wirkt, bitten wir die Familien eindringlich darum, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn sie wirklich keine andere Betreuungsmöglichkeit haben“, sagt Manfred Niewöhner, Leiter des Fachbereichs Bildung, Betreuung, Jugend und Sport. Die Eltern müssen sich für die Notbetreuung ab dem 11. Januar direkt in der jeweiligen Schule anmelden.
Die Notbetreuung deckt die gleichen Tage und Zeiten ab, die ein Kind ansonsten in der Schule verbringt. Sie wird eingerichtet für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und der Klassenstufen 5 bis 7 an weiterführenden Schulen, für Kinder der Grundschulförderklassen und Schulkindergärten sowie für Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, sofern dort kein Präsenzunterricht stattfindet. Bei Bedarf stellt die Stadtverwaltung den Schulen Personal für die Notbetreuung zur Verfügung.