Coronavirus: Notbetreuung an Tübinger Kitas
Pressemitteilung vom 07.01.2021
Auch in Tübingen bleiben die Kindertagesstätten für den Regelbetrieb zunächst bis 18. Januar 2021 geschlossen. Eine Notbetreuung gibt es für Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigten bzw. die oder der Alleinerziehende durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht. Einen Anspruch auf Notbetreuung haben außerdem Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, und Kinder von Eltern, die ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen und in diesem Jahr ihre Abschlussprüfung anstreben.
Eltern können ihre Kinder direkt bei der Einrichtungsleitung für die Notbetreuung anmelden. Die Kinder werden in kleineren Gruppen als im Regelbetrieb betreut. Über die Notbetreuung in den städtischen Kitas informiert die Stadtverwaltung alle Eltern mit einem Brief, der über die Einrichtungen verteilt wird.