Eine ermäßigte Schülermonatskarte gibt es nur noch nach BuT-Ablehnung
Pressemitteilung vom 12.01.2021
Eltern, die Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen, können für ihre Kinder Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) beantragen. Für die Anträge ist das Landratsamt Tübingen zuständig (Telefon 07071 207-6162, E-Mail bildungspaket@kreis-tuebingen.de). Zu den BuT-Leistungen gehören auch kostenlose Schülermonatskarten.
Sollte der Antrag auf kostenlose Schülerbeförderung abgelehnt werden, können Schülerinnen und Schüler mit KreisBonusCard und Wohnsitz in Tübingen eine ermäßigte Schülermonatskarte für den Stadtverkehr kaufen. Die Karte kostet wie bisher zehn Euro. Sie wird ab sofort nur noch gegen Vorlage des BuT-Ablehnungsbescheides an allen TüBus-Vorverkaufsstellen ausgegeben. Die Differenz zum vollen Preis der Schülermonatskarte trägt die Universitätsstadt Tübingen.
Darüber hinaus können alle Tübinger Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre gegen Vorlage ihrer KreisBonusCard das ermäßigte Tricky Ticket für fünf Euro kaufen. Diese Freizeitkarte gilt ab 14 Uhr, an schulfreien Tagen ab 8.30 Uhr sowie samstags, sonn- und feiertags den ganzen Tag im gesamten naldo-Verbund.