Coronavirus: Notbetreuung an Kitas und Schulen geht weiter
Pressemitteilung vom 14.01.2021
Nach der Entscheidung der Landesregierung, Kindertageseinrichtungen und Schulen im Januar weiter geschlossen zu halten, setzen die städtischen Kitas die Notbetreuung zunächst unverändert fort. Eltern können ihre Kinder direkt in der Kita anmelden. „Wir erwarten, dass sich die Eltern weiterhin verantwortlich verhalten und die Notbetreuung gemäß der Landesverordnung nur dann in Anspruch nehmen, wenn es wirklich notwendig ist“, sagt Bürgermeisterin Dr. Daniela Harsch.
Die Notbetreuung gibt es für Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigten bzw. die oder der Alleinerziehende durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht. Einen Anspruch auf Notbetreuung haben außerdem Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, und Kinder von Eltern, die ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen und in diesem Jahr ihre Abschlussprüfung anstreben.
An den Schulen gibt es eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und der Klassenstufen 5 bis 7 an weiterführenden Schulen, für Kinder der Grundschulförderklassen und Schulkindergärten sowie für Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, sofern dort kein Präsenzunterricht stattfindet. Die Anmeldung erfolgt direkt in der Schule. Bei Bedarf stellt die Stadtverwaltung den Schulen Personal für die Notbetreuung zur Verfügung.
Für die Notbetreuung in den Kitas und in der Schulkindbetreuung werden die regulären Gebühren fällig. Ob Familien, die im Januar keine Notbetreuung in Anspruch nehmen, Betreuungsgebühren zahlen müssen, entscheidet der Gemeinderat in seiner Sitzung am 28. Januar. Die Stadtverwaltung wird dem Gemeinderat vorschlagen, allen Familien, die keine Notbetreuung in Anspruch nehmen, die Gebühren zu erlassen.