Unterstützungsfonds für Tübinger Vermieter wird neu aufgelegt
Pressemitteilung vom 03.02.2021
Vermieterinnen und Vermieter von Einzelhandelsflächen in Tübingen, die derzeit wegen der Corona-Pandemie geschlossen sind, können ihren Mieterinnen und Mietern wie bereits im Frühjahr 2020 mit städtischer Unterstützung einen zusätzlichen Teil der Miete erlassen. Für den neuen Unterstützungsfonds stellt die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Tübingen mbH (WIT) für die Monate Januar und Februar rund 160.000 Euro zur Verfügung. Die Aufsichtsratsmitglieder der WIT haben dem Förderprogramm auf schriftlichem Wege zugestimmt.
„Der Einzelhandel hat es jetzt besonders schwer“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer. „Die Konkurrenz durch den Onlinehandel, nicht verkaufte Saisonware, das entgangene Weihnachtsgeschäft und die bisher mangelhafte Bundesförderung bringen auch angestammte Geschäfte in Not. Deshalb wollen wir den Tübinger Einzelhandel in den ersten beiden Monaten des Jahres erneut unterstützen.“ Vermieter können die einmalige Förderung ab sofort beantragen. Voraussetzung ist, dass sie ihren Mieterinnen und Mietern für Januar und Februar nachweislich einen Mietnachlass gewähren, dass die Gewerbeeinheiten dem Einzelhandel zuzuordnen und von der behördlich angeordneten Schließung betroffen sind. Dies gilt für das gesamte Stadtgebiet einschließlich der Teilorte.
„Vermieterinnen und Vermieter, die jetzt auf einen Teil ihrer Miete verzichten, sichern sich damit Einnahmen für die Zukunft. Denn nur Unternehmen, die die Krise überleben, werden auch langfristig Miete zahlen können“, sagt WIT-Geschäftsführer Thorsten Flink. Und so funktioniert die Förderung: Für jeden Euro pro Quadratmeter Mietnachlass gibt es einen Zuschuss der WIT in Höhe von 70 Cent pro Quadratmeter. Diese Summe muss die Vermieterin oder der Vermieter zusätzlich an die Mieterin oder den Mieter weiterreichen, sodass die zu zahlende Miete weiter sinkt. Der Zuschuss kann maximal zehn Euro pro Quadratmeter betragen, der Gesamtzuschuss pro Gewerbeeinheit ist auf 2.000 Euro begrenzt. Die Mietreduktion ist von Vermieterseite schriftlich nachzuweisen und vom mietenden Betrieb schriftlich zu bestätigen.
Der Antrag und alle Nachweise müssen bis 28. Februar 2021 per Post oder per E-Mail bei der WIT eingehen. Ausführliche Informationen, das Antragsformular und eine Anleitung zum Verfahren sind in Kürze auf der städtischen Internetseite abrufbar. In der ersten Förderrunde im April und Mai 2020 hatte die WIT mehr als 200 Anträge bewilligt und Zuschüsse in Höhe von über 220.000 Euro ausgezahlt, zu denen Mietnachlässe von privater Seite in Höhe von fast 500.000 Euro kamen.