Ausgabe der Briefwahlunterlagen ab 8. Februar
Pressemitteilung vom 04.02.2021
In diesen Tagen erhalten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl am 14. März. Wer Briefwahl beantragen möchte, tut das am besten unter www.tuebingen.de/wahlen oder per Post, um nicht notwendige Kontakte zu vermeiden. Persönlich beantragen und abholen kann man die Briefwahlunterlagen ab Montag, 8. Februar 2021.
Dafür ist das Foyer im Rathaus am Markt montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 8 bis 16 Uhr sowie dienstags von 8 bis 17 Uhr geöffnet. Es ist keine Voranmeldung nötig. Mitgebracht werden müssen die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass). Im Rathaus-Foyer ist auch eine Wahlkabine eingerichtet für die Briefwahl vor Ort. Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen abholen möchte, benötigt dafür die ausgefüllte Vollmacht. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt.
Um die Briefwahl in den Bürgerbüros und Verwaltungsstellen persönlich zu beantragen, muss man vorher einen Termin vereinbaren. Es gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.