Kostenfreie Schnelltests auch für körpernahe Dienstleistungen und Fahrschulen
Pressemitteilung vom 05.03.2021
Wenn ab Montag, 8. März, zusätzlich zu den Friseuren auch die körpernahen Dienstleistungen und die Fahrschulen wieder öffnen, können die Betreiberinnen und Betreiber in Tübingen für ihre Belegschaft sowie für ihre Kundinnen und Kunden kostenfreie Schnelltests erhalten, die auch ohne medizinisches Fachpersonal angewandt werden können. Ein tagesaktueller negativer Schnelltest ist Voraussetzung, wenn Abstand und Maske nicht dauerhaft möglich sind, zum Beispiel bei einer Gesichtsbehandlung im Kosmetikstudio oder bei einer Massage.
„Mit den kostenfreien Schnelltests unterstützen wir die Betriebe, die solche Tests benötigen, damit sie schnell wieder aufmachen und ihre gewohnten Dienstleistungen anbieten können. Ich danke der Tübinger Unternehmerschaft, deren Spenden diese Tests und damit die sichere Öffnung in unserer Stadt möglich machen“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer. Bisher sind dafür 175.000 Euro eingegangen. Beschafft hat die Corona-Schnelltests das Deutsche Rote Kreuz im Landkreis Tübingen.
Den Auftakt für die kostenfreien Schnelltests hatten Anfang der Woche die Tübinger Friseursalons gemacht. Mehr als 40 Salons haben sich mit Schnelltests ausgestattet und das Personal geschult. Während die Beschäftigten in großer Zahl von dem kostenfreien Angebot Gebrauch machen, sind die meisten Kundinnen und Kunden noch zurückhaltend. OB Palmer appelliert daher an alle, sich beim Friseur zuerst testen zu lassen: „Unsere neue Freiheit verdanken wir den niedrigen Inzidenzen in Tübingen. Damit das so bleibt, bitte ich alle, die kostenfreien Testangebote intensiv zu nutzen.“
Betriebe können die benötigten Schnelltests bei der Kreishandwerkerschaft abholen (Handwerkerpark 1, Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 12 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag auch von 13.30 bis 16 Uhr). Außerdem führt die Firma Cegat auf ihrem Firmengelände ab Montag im Auftrag der Stadtverwaltung kostenfreie Schnelltests für Friseurinnen und Friseure, Anbieterinnen und Anbieter körpernaher Dienstleistungen sowie Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer durch. Dies ist zwischen 9.30 und 17 Uhr möglich. Wer negativ getestet wird, erhält darüber ein Zertifikat, das Tübinger Tagesticket.