E-Mail-Adresse für ordnungsrechtliche Fragen zu Corona
Pressemitteilung vom 12.03.2021
Die neue Corona-Landesverordnung und die zusätzlichen regionalen Lockerungen führen dazu, dass viele Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende in Tübingen Fragen haben, was unter welchen Vorgaben erlaubt ist und was nicht. Für diese ordnungsrechtlichen Fragen hat die städtische Fachabteilung Ordnung und Gewerbe eine E-Mail-Adresse eingerichtet: Wer eine Frage hat, kann diese an corona.ordnung@tuebingen.de senden und erhält so schnell wie möglich eine Antwort. Aufgrund der vielen Nachfragen bittet die Stadtverwaltung alle, denen das möglich ist, bei ordnungsrechtlichen Fragen zu Corona eine E-Mail zu schreiben statt anzurufen. Die jeweils aktuellen Regeln veröffentlicht die Universitätsstadt Tübingen auch auf der städtischen Internetseite.