Schnelltest-Pflicht für den Besuch von Geschäften und Einrichtungen in der Tübinger Innenstadt
Pressemitteilung vom 12.03.2021
In Tübingen ist ab Montag, 15. März 2021, ein tagesaktueller negativer Corona-Schnelltest Zugangsvoraussetzung für die neu eröffneten Einzelhandelsgeschäfte, Dienstleistungen und Kultureinrichtungen in der Innenstadt. „Mit der Verschärfung der Testpflicht machen wir das Einkaufen in unserer Stadt noch sicherer und können im Gegenzug auf weitere lokale Lockerungen für die Tübinger Gastronomie und Kultur hoffen“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer, der eine entsprechende Allgemeinverfügung unterzeichnen wird. Die Testpflicht umfasst dann auch Bürgerinnen und Bürger aus Tübingen und dem Landkreis. Bisher waren die tagesaktuellen Schnelltests nur für Gäste aus Landkreisen mit höherer Inzidenz verpflichtend.
Für die kostenlosen Schnelltests richtet die Stadtverwaltung weitere Teststationen ein. Wer dort einen Corona-Schnelltest mit negativem Testergebnis macht, erhält ein personalisiertes „Tübinger Tagesticket“, das ab Montag in Geschäften, Betrieben und Kultureinrichtungen vorgezeigt werden muss, die sich im sogenannten zentralen Versorgungsbereich befinden. Dazu gehören in Tübingen die Altstadt, das Zinser-Dreieck und der Bahnhofsbereich. Lediglich für Einkäufe des täglichen Bedarfs, die den ganzen Winter über möglich waren (zum Beispiel Lebensmittel, Drogeriemärkte, Zeitschriften), sowie für Buchhandlungen und Blumenläden wird das Tagesticket nicht benötigt.
Damit jeder vor dem Stadtbummel ohne große Wartezeit einen Corona-Schnelltest machen kann, weitet die Stadtverwaltung die bereits bestehenden Teststationen aus. Insgesamt fünf Stationen befinden sich ab Montag an den Standorten Marktplatz, Kulturhalle, Karlstraße (Zinser), Haagtor und Poststraße (ZOB). Am Dienstag kommt ein weiterer Standort an der Neckarbrücke (Bürger- und Verkehrsverein) dazu. Die Teststationen sind montags bis freitags von 9.30 bis 19 Uhr und samstags von 9.30 bis 16 Uhr geöffnet. Zum Einsatz kommen neue Selbsttests, die das Deutsche Rote Kreuz im Landkreis Tübingen in großen Mengen beschafft hat. Sie sind kostenlos und schmerzfrei, weil die Teststäbchen nur ein bis zwei Zentimeter in die Nase eingeführt werden müssen.
Im Gegenzug zur Ausweitung der Testpflicht sollen in Tübingen in Kürze zusätzlich die Außengastronomie und die Kultur wieder öffnen dürfen, wenn das Land Baden-Württemberg einem entsprechenden Modellversuch zustimmt. „In einem dreiwöchigen Versuchszeitraum soll sich zeigen, ob es möglich ist, mehr Sicherheit in der Pandemie mit mehr Freiheit und Stadtleben zu verbinden“, erläutert OB Boris Palmer das Konzept. Die Tübinger Uniklinik würde die wissenschaftliche Begleitforschung des Modellversuchs übernehmen. Die Entscheidung des Landes darüber steht noch aus.