Stadt aktualisiert Allgemeinverfügung zum Modellprojekt und der allgemeinen Testpflicht
Pressemitteilung vom 30.03.2021
Das Modellprojekt „Öffnen mit Sicherheit“ lockt zunehmend mehr Menschen in die Innenstadt. Die Stadt reagiert und aktualisiert die Allgemeinverfügung zum Modellprojekt und der allgemeinen Testpflicht. Unter anderem wurde der Bereich, in dem eine medizinische Maske getragen werden muss, über die Fußgängerzone hinaus erweitert. Ab sofort müssen Mund und Nase auch auf der Eberhardsbrücke, der Mühlstraße, der Karlstraße (ab der Eberhardsbrücke bis zur Einmündung Poststraße), Friedrichstraße (ab der Karlstraße bis zur Einmündung Poststraße), Neue Straße, Hafengasse und Collegiumsgasse sowie in jeglichen Warteschlangen bedeckt sein.
Von 20 bis 5 Uhr ist der Ausschank und Konsum von Alkohol im zentralen Versorgungsbereich der Universitätsstadt Tübingen verboten. Ausgenommen sind die Außenbewirtschaftungsflächen der Gaststätten. Gemäß der Corona-Verordnung des Landes dürfen dort maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammen an einem Tisch sitzen.