Keine Tagestickets für Auswärtige: Osterregelung gilt bereits ab 1. April
Pressemitteilung vom 31.03.2021
Die Stadtverwaltung Tübingen reagiert auf den großen Zustrom von auswärtigen Gästen und zieht die Osterregelung um einen Tag vor. Das bedeutet, dass Personen, die nicht im Landkreis Tübingen wohnen oder in der Stadt Tübingen arbeiten, bereits ab Donnerstag, 1. April, keine Tagestickets mehr an den Teststationen bekommen. Die Regelung gilt bis Ostermontag, 5. April.
„Es kommen momentan einfach zu viele Personen von auswärts in die Stadt“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer. Dadurch verliere der Modellversuch an Aussagekraft. „Wir möchten mit dem Modellversuch zeigen, wie sich häufiges Testen auswirkt. Zu viele auswärtige Gäste zerstören das Tübinger Infektionsgeschehen und damit den Versuch.“ Palmer bittet für diese Entscheidung um Verständnis. Der Modellversuch richte sich in erster Linie an die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt und des Landkreises Tübingen. „Alle, die aus anderen Landkreisen kommen, weite Anfahrten in Kauf nehmen und vielleicht vorher noch nie in Tübingen waren, bitte ich, den Besuch auf den Sommer zu verschieben.“
Palmer bittet, von Nachfragen, welche Ausnahmen es geben könnte, abzusehen. „Es ist ganz einfach: Wer sich ohnehin regelmäßig in der Stadt bewegt, kann auch über die Osterfeiertage ein Tagesticket bekommen. Das sind Menschen, die hier wohnen oder arbeiten. Wer nur zu Besuch ist, gehört nicht dazu und bekommt kein Ticket. Das gilt auch für Verwandte, Bekannte und Freunde. Die können in ihrer Heimatstadt auch nicht in der Außengastronomie sitzen. Jede Ausnahme würde Tür und Tor öffnen, deshalb fangen wir damit nicht an.“
Am 26. März hatte das Land dem Antrag zugestimmt, den Modellversuch zu verlängern und die Ticketausgabe an Auswärtige zu begrenzen bzw. über Ostern auszusetzen. Ob der Modellversuch nach Ostern tatsächlich fortgesetzt wird, hat das Land noch nicht entschieden.
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