Tübinger Modellversuch „Öffnen mit Sicherheit“ geht mit Anpassungen weiter
Pressemitteilung vom 06.04.2021
Der Modellversuch „Öffnen mit Sicherheit“ in Tübingen wird in modifizierter Form fortgesetzt. Darauf haben sich die Universitätsstadt Tübingen und das Land Baden-Württemberg verständigt. „Wir werden mehr testen und mehr kontrollieren, damit der Einzelhandel und die Kultur in Tübingen weiterhin geöffnet bleiben können, ohne dass die Stadt überfüllt ist“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer. „Indem wir die Testpflichten ausweiten und gegen Situationen vorgehen, in denen erhöhte Infektionsrisiken zu befürchten sind, machen wir unseren Modellversuch noch sicherer.“
Folgende Anpassungen treten ab Mittwoch, 7. April 2021, in Kraft:
- Der Einzelhandel im gesamten Stadtgebiet und Kultureinrichtungen wie Theater und Kinos dürfen mit Testpflicht geöffnet bleiben. Das bedeutet: Kundinnen und Kunden sowie Besucherinnen und Besucher müssen weiterhin ein analoges oder digitales Tagesticket vorweisen. Die Testpflicht gilt jetzt auch für den zusätzlich geöffneten Einzelhandel außerhalb der Innenstadt, der in Tübingen geöffnet bleiben darf und in anderen Orten im Landkreis Tübingen wegen der Inzidenz über 50 ab sofort wieder schließen muss.
- Die bisher geöffnete Außengastronomie in Tübingen schließt. Abhol- und Lieferdienste sind weiterhin möglich (ohne Testpflicht).
- An den im Auftrag der Stadtverwaltung betriebenen Teststationen erhalten weiterhin nur Personen ein Tagesticket, die im Landkreis Tübingen wohnen oder in der Stadt Tübingen arbeiten. Alle Standorte und Öffnungszeiten sind unter www.tuebingen.de/teststationen abrufbar. Auswärtige Gäste erhalten kein Tübinger Tagesticket.
- Kinder dürfen die Tübinger Kindertagesstätten und die Notbetreuung an den Tübinger Schulen ab Montag, 12. April 2021, nur in Anspruch nehmen, wenn sie mindestens einmal in der Woche einen Schnelltest in der Einrichtung oder zu Hause machen.
- Die Testpflicht, die bereits für Friseure und körpernahe Dienstleistungen gilt, wird auf alle Tübinger Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten ausgeweitet. Ab Montag, 12. April 2021, müssen die Arbeitgeber ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mindestens ein- bis zweimal pro Woche vor Ort einem Schnelltest unterziehen. Die Stadtverwaltung bietet den Betrieben die dafür benötigten Schnelltests zum Kauf an.
- Das Alkoholkonsumverbot nach 20 Uhr, das bereits in der Innenstadt gilt, wird ausgeweitet auf die Platanenallee und den Österberg. Die verschärfte Maskenpflicht im Fußgängerbereich wird beibehalten. Die Stadtverwaltung, private Sicherheitskräfte und die Landespolizei kontrollieren die Einhaltung.
Dazu sagt Gesundheitsminister Manne Lucha: „Es ist zunächst gut, dass Tübingen vor Ort bereits vor Ostern nachjustiert und jetzt noch weitere ergänzende Maßnahmen vorgesehen hat, beispielsweise bei den Tagestickets für auswärtige Gäste oder jetzt der Schließung der Außengastronomie. Wir werden das Projekt weiter eng begleiten und die Stadt unterstützen. Klar ist aber auch weiterhin, dass das Modellprojekt derzeit gefährdet ist. Wenn sich der Anstieg der Fallzahlen in Tübingen trotz der nun vorgesehenen Maßnahmen wieder fortsetzt und das Infektionsgeschehen zu- statt abnehmen sollte, muss weiter gegengesteuert oder im Zweifel dann doch eine Unterbrechung des Projekts erfolgen. Klar ist aber auch, dass das Pilotprojekt in Tübingen den Weg für weitere Projekte dieser Art geebnet hat, die von den Erkenntnissen und Erfahrungen sicherlich in Zukunft profitieren werden.“
Die Stadtverwaltung wird die Tübinger Einzelhändler, Gastronomen und Betriebe sowie die Kindertageseinrichtungen und die Eltern von Kita- und Schulkindern so schnell wie möglich über die neuen Regelungen informieren. „Je mehr wir testen und je besser wir alle gemeinsam die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln einhalten, umso eher bekommen wir das Virus unter Kontrolle. Dabei bitte ich alle Tübingerinnen und Tübinger um ihre Unterstützung“, sagt OB Boris Palmer. Die neuen Pflichten regelt eine Allgemeinverfügung. Sie ist auf der städtischen Internetseite abrufbar.
Anlage
Zweiter Zwischenbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung