Tübingen konkretisiert die Testpflicht für Arbeitgeber und Beschäftigte
Pressemitteilung vom 13.04.2021
Die Universitätsstadt Tübingen entwickelt die städtische Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus beständig weiter. Die neue Fassung vom heutigen 13. April 2021 konkretisiert die seit dem 12. April geltende und im Rahmen des Modellversuchs „Öffnen mit Sicherheit“ mit dem Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg abgestimmte Testpflicht für Betriebe und Einrichtungen.
Demnach sind alle Arbeitgeber mit mehr als 50 Beschäftigten in Tübingen verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Schnelltests kostenlos anzubieten, die Testungen zu organisieren, die Einhaltung der Testpflicht zu überwachen und der Stadtverwaltung Verstöße von Beschäftigten gegen die Testpflicht zu melden. Arbeitgeber können die benötigten Schnelltests unkompliziert bei der Stadt kaufen. Seit Bekanntgabe der Testpflicht haben bereits mehr als 50 Tübinger Betriebe und Einrichtungen mehrere Tausend Schnelltests für ihre Beschäftigten bestellt und abgeholt. Arbeitgebern, die der Testpflicht nicht nachkommen, wird ein Zwangsgeld von 500 Euro angedroht.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die maximal drei Tage pro Woche vor Ort sind, müssen mindestens einen Schnelltest pro Woche machen. Ab vier Tagen Anwesenheit sind zwei Tests pro Woche verpflichtend. Wer ausschließlich im Homeoffice arbeitet oder bereits einen vollständigen Impfschutz hat, muss sich nicht testen lassen. Beschäftigte, die der Testpflicht nicht nachkommen, müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro rechnen.
Die Stadtverwaltung hat den Hinweis der Universität Tübingen aufgegriffen, dass die Allgemeinverfügung zur Testpflicht konkretisiert werden sollte. Daher wird in der Allgemeinverfügung nun den Arbeitgebern mit mehr als 50 Beschäftigten eine Testpflicht auferlegt. Damit wird klargestellt, dass auch die Universität als Arbeitgeber von der Testangebotspflicht erfasst ist. Die bisherige Formulierung, Betriebe und Einrichtungen seien betroffen, wird damit ersetzt und allgemeiner gefasst. Allerdings kann die Testung der Beschäftigten der Universität nicht vor dem 19. April beginnen. Für diesen Zeitraum bis zur Einrichtung des Testangebotes der Universität besteht für Beschäftigte der Universität die Möglichkeit, einen kostenlosen Schnelltest an einer der zahlreichen Teststationen im Stadtgebiet durchzuführen. Rektor Prof. Dr. Bernd Engler und Oberbürgermeister Boris Palmer sind sich im Ziel, durch engmaschiges Testen die Infektionszahlen zu drücken, vollständig einig. Die nun verabredeten Klarstellungen, die auf Anregung des Ministerialdirektors Prof. Dr. Uwe Lahl erfolgen, stellen den Gleichklang zwischen Stadt und Universität her.