Einkaufsmöglichkeit für Geimpfte: Schnellere Kontrolle mit Tagesticket
Pressemitteilung vom 21.04.2021
Die Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Corona-Virus vom 19. April 2021 erlaubt Geimpften, ohne Tagesticket in Tübingen einzukaufen. Um die Kontrollen im Einzelhandel zu vereinfachen, bittet die Stadtverwaltung aber alle Geimpften, sich vor dem Einkaufsbummel doch ein Tagesticket zu holen. Das geht ganz einfach an einer der neun Teststationen im Stadtgebiet: Wer dort seinen Impfpass vorzeigt, erhält ohne Schnelltest ein Tagesticket.
„Wir haben vom Einzelhandel die Rückmeldung bekommen, dass es sehr aufwändig ist, die Impfpässe zu kontrollieren“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer. „Wir rufen daher alle Geimpften auf, sich ein Tagesticket ausstellen zu lassen.“ Das sei auch für die Geimpften von Vorteil: „So müssen sie nicht in jedem Laden erneut den Impfpass aus der Tasche holen und auf der richtigen Seite aufschlagen, sondern können einfach das Armband scannen lassen“, so Palmer. Die Standorte und Öffnungszeiten der Teststationen sind unter www.tuebingen.de/teststationen abrufbar.
In der neuen Allgemeinverfügung hat die Stadt geregelt, dass Personen mit einem vollständigen Impfschutz gegen das Corona-Virus keinen Schnelltest mehr machen müssen, um den Tübinger Einzelhandel, die körpernahen Dienstleistungen und die Kultureinrichtungen zu nutzen, die im Rahmen des Modellversuchs „Öffnen mit Sicherheit“ geöffnet sind. Für Menschen, die bereits eine Corona-Infektion durchgemacht haben, gilt diese Regelung hingegen nicht. „Anders als beim Impfpass für geimpfte Personen gibt es noch kein allgemein anerkanntes Dokument für eine überstandene Corona-Infektion“, erklärt Boris Palmer. Daher müssen Genesene weiterhin einen Schnelltest machen, bevor sie einkaufen gehen können.
www.tuebingen.de/tagesticket