Tübinger Modell geht modifiziert weiter: Einzelhandel kann mit Testpflicht und Luca-App öffnen
Pressemitteilung vom 12.05.2021
Nachdem die Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis Tübingen fünf Tage in Folge unter 150 lag, können ab Freitag, 14. Mai 2021, die Einzelhandelsgeschäfte nach dreiwöchiger Pause durch die Bundesnotbremse wieder öffnen für Kundinnen und Kunden, die zuvor einen Termin vereinbart haben (Click & Meet). So wie im Rahmen des Tübinger Modellversuchs „Öffnen mit Sicherheit“ erfolgreich praktiziert, ist dafür ein tagesaktueller negativer Schnelltest Pflicht. Im Unterschied zum Modellversuch können die Tagestickets wieder an Auswärtige ausgegeben werden. Wohn- oder Arbeitsort in Tübingen sind keine Voraussetzung mehr, da es sich um einen landesweiten Öffnungsschritt handelt.
Die Teststationen in der Innenstadt kehren daher an die bekannten Standorte zurück. Zusätzlich zu den bisherigen Standorten Marktplatz, Stadtbücherei, Neckarbrücke, Neue Straße und Eugenstraße gehen am Freitag die Teststationen am Haagtor und in der Friedrichstraße in Betrieb sowie am Montag am Kelternplatz. Die Teststation im Lustnauer Zentrum bleibt in Betrieb. Abgebaut werden hingegen die Teststationen auf Waldhäuser-Ost und bei den Supermärkten in der Weststadt und in Derendingen. Dort war die Nachfrage gering. Tagesaktuelle Informationen zu allen Standorten und Öffnungszeiten gibt es auf der städtischen Internetseite unter www.tuebingen.de/teststationen.
Die Teststationen geben Armbänder mit einem digitalen QR-Code aus. Wer seine Daten vor dem Besuch der Teststation auf dem Handy erfasst, kann den kostenlosen Corona-Schnelltest in weniger als drei Minuten durchführen lassen. Das Ergebnis steht dann nach etwa 20 Minuten zum Abruf bereit. „Mit unserem bewährten Testsystem ist Einkaufen ab Freitag wieder komfortabel und Corona-sicher möglich“, sagt der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer. Wer bereits vollständig geimpft oder nachweislich von einer Corona-Erkrankung genesen ist, muss sich nicht testen lassen.
Die in der Bundesnotbremse festgelegte Vorschrift zur Terminvereinbarung kann in Tübingen ebenfalls besonders einfach und komfortabel erfüllt werden: Das Sozialministerium hat dem Vorschlag von OB Boris Palmer, dafür die Luca-App zu nutzen, zugestimmt. Konkret bedeutet das: Wer ein Geschäft betritt, kann sich durch das Scannen des dort angebrachten QR-Codes mit der Luca-App einchecken und erfüllt damit die Terminvereinbarungspflicht. Weitere Datenerhebungen sind dann nicht mehr erforderlich. Die Luca-App ist seit letzter Woche flächendeckend in Baden-Württemberg eingeführt und auch im Landkreis Tübingen aktiviert. Geschäfte können auch eine traditionelle Terminvereinbarung telefonisch, per E-Mail oder online anbieten. Die üblichen Abstands- und Hygieneregeln mit Begrenzung der Kundenzahl und medizinischer Maske gelten weiterhin.
Oberbürgermeister Boris Palmer freut sich sehr über dieses Ergebnis: „Wir verbinden nun den digitalen Nachweis für den Schnelltest mit digitaler Kontaktverfolgung. So einfach und sicher war einkaufen in der Pandemie noch nie.“ Palmer appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, die Angebote des Handels wieder rege zu nutzen: „Für viele Geschäfte geht es um die Existenz. Bitte helfen Sie mit, unsere lebendige Innenstadt zu erhalten, indem Sie wieder dort einkaufen, wo es am schönsten ist: in den Tübinger Geschäften. Ich danke Dr. Lisa Federle und allen, die unseren Modellversuch ermöglicht haben, für ihr Engagement. Nur deshalb sind wir jetzt so gut vorbereitet und können digital und sicher öffnen.“