Kein öffentliches Public Viewing zur Europameisterschaft erlaubt
Pressemitteilung vom 10.06.2021
Am Freitag, 11. Juni 2021, beginnt die Fußball-Europameisterschaft. Gemäß der Corona-Landesverordnung sind Public-Viewing-Veranstaltungen untersagt. Gaststätten dürfen die Spiele zeigen, sofern der reguläre Gaststättenbetrieb im Vordergrund steht.
Da die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Tübingen seit mehr als fünf Tagen unter 35 liegt, entfällt die Schnelltest-Pflicht im Außenbereich von Gaststätten. Die Anzahl der Gäste ist im Außenbereich nicht begrenzt, allerdings müssen die Gäste an Tischen Platz nehmen, die im Mindestabstand von 1,50 Metern aufgestellt sind. Der Ton der Übertragung darf nur so laut sein, dass man sich am Tisch normal unterhalten kann. Die Gastronomie darf bis 1 Uhr öffnen. „Unter der Woche muss die Außengastronomie um 23 Uhr schließen, ab Donnerstag um Mitternacht. Wenn ein Spiel spät zu Ende ist und man sich danach auf den Heimweg begibt, dann sollte man Rücksicht nehmen auf die Anwohnerinnen und Anwohner in der Stadt“, sagt Sozialbürgermeisterin Dr. Daniela Harsch. Da viele Spiele erst um 21 Uhr beginnen, kann es in Einzelfällen bei einer Verlängerung des Spiels sein, dass die Sperrzeiten der Außengastronomie überschritten werden. Sofern dies der Fall ist, muss die Außenbewirtschaftung nach Ende des Spiels unverzüglich geschlossen werden.
„Wir appellieren an alle, die gemeinsam Fußball schauen, dass sie sich an die geltenden Regeln der Corona-Landesverordnung halten“, sagt Harsch. Bei aller Freude über den Fußball und die Möglichkeit, Zeit mit Freunden und Bekannten zu verbringen, dürfe man nicht vergessen, dass die Pandemie nach wie vor da ist.
Das Alkoholverbot in der Innenstadt von 22 Uhr bis 4 Uhr gilt weiterhin. Ausgenommen hiervon sind die Außenbereiche der Gaststätten.