Jetzt Gebühren für die Bewohnerparkausweise 2021 zahlen
Pressemitteilung vom 23.06.2021
In Baden-Württemberg sollen die Kommunen die Höhe der Gebühren für Bewohnerparkausweise künftig selbst festlegen können. Da die angekündigte Verordnung des Landes noch nicht vorliegt, treten die neuen Gebühren in Tübingen erst 2022 in Kraft. Die Entscheidung darüber trifft der Gemeinderat voraussichtlich nach der Sommerpause. Für das Jahr 2021 bleibt die Gebühr wie bisher bei 30 Euro im Kalenderjahr. Sie setzt sich zusammen aus zwölf Euro Grundgebühr zuzüglich 1,50 Euro Gebühr anteilig je Kalendermonat.
Alle Inhaberinnen und Inhaber von Bewohnerparkausweisen bekommen ihren Ausweis für das laufende Jahr in Kürze zugeschickt. Wer bereits in den Vorjahren einen Ausweis hatte oder im Januar 2021 einen bekommen hat, zahlt die gesamte Gebühr von 30 Euro im Jahr. Wurde der Bewohnerparkausweis im Februar 2021 oder zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellt, wird die Gebühr anteilig in Rechnung gestellt. Über dieses Vorgehen hat die Stadtverwaltung alle Betroffenen mit einem Brief informiert, der in diesen Tagen zugestellt wird.