Grundsteuerbescheide werden versandt
Pressemitteilung vom 02.07.2021
Wer Grundbesitz hat, muss jedes Jahr Grundsteuer zahlen. Dabei wird unterschieden zwischen der Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie Stückländereien und der Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke. Für die Grundsteuer B gilt ein neuer Hebesatz, den der Gemeinderat im April 2021 im Rahmen des Haushalts mehrheitlich beschlossen hat: Er ist von bisher 560 von Hundert auf jetzt 660 von Hundert gestiegen. Deshalb müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in Tübingen eine höhere Grundsteuer B zahlen als in den Vorjahren.
Als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer dient der Einheitswert des Grundstücks. In diesen Tagen versendet die Universitätsstadt Tübingen rund 25.000 Grundsteuerbescheide. Bei Fragen ist die Fachabteilung Steuern unter Telefon 07071 204-1626 sowie per E-Mail an stadtkaemmerei@tuebingen.de erreichbar. Aufgrund der Steuererhöhung rechnet die Stadtverwaltung mit vielen Rückfragen und bittet um Verständnis für eine möglicherweise eingeschränkte Erreichbarkeit.