Nächtliche Konsumverbote laufen aus – Stadt geht gegen Musiklärm und Glasscherben vor
Pressemitteilung vom 02.07.2021
Das Alkoholkonsumverbot zwischen 22 Uhr und 6 Uhr in der Tübinger Innenstadt und das nächtliche Verbot des Außer-Haus-Verkaufs sowie von Abhol-und Lieferdiensten enden mit Ablauf des Sonntags, 4. Juli 2021. „Die Sieben-Tage-Inzidenz ist inzwischen so niedrig und das Land hat die Kontaktbeschränkungen so weit gelockert, dass die Verbote zur Abwehr einer Infektionsgefahr nicht mehr erforderlich sind“, erläutert Oberbürgermeister Boris Palmer. „Das heißt aber nicht, dass wir nächtlichen Lärm und Müll im öffentlichen Raum hinnehmen, im Gegenteil: Hier werden wir engmaschig kontrollieren und ohne weitere Verhandlung Bußgelder verhängen.“
Um Lärm und Scherben zu vermeiden, sind ab der kommenden Woche in den Nächten von Donnerstag bis Montag zwischen 22 Uhr und 4 Uhr mobile Lautsprecherboxen und Glasflaschen in der Innenstadt verboten. Das gilt im zentralen Versorgungsbereich, auf der Platanenallee, im Alten Botanischen Garten und im Anlagenpark. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird OB Boris Palmer unterzeichnen.