Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für den 26. September gesucht
Pressemitteilung vom 14.07.2021
Für die Durchführung und Auszählung der Bundestagswahl und des Bürgerentscheids zur Innenstadtstrecke der Regional-Stadtbahn am Sonntag, 26. September 2021, sucht die Universitätsstadt Tübingen noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Wer sich für diese ehrenamtliche Tätigkeit interessiert, kann sich per E-Mail an wahlen@tuebingen.de melden. Dabei ist die Angabe des Namens, der Anschrift, einer Telefonnummer und des Geburtsdatums erforderlich.
Gewählt wird am Sonntag, 26. September, von 8 bis 18 Uhr. Die Wahlhelferinnen und -helfer sitzen in dieser Zeit in den Wahllokalen und zählen anschließend gemeinsam die Stimmen aus. Die Wahlhelferinnen und Walhelfer arbeiten in Absprache mit der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher in der Frühschicht von 7.45 bis 13 Uhr oder in der Spätschicht ab 12.45 Uhr. Bei der Auszählung der Wahlzettel ab 18 Uhr sind alle mit dabei. Die Schicht für die Briefwahl beginnt um 14.30 Uhr. Die Aufwandsentschädigung beträgt 55 Euro.
Wer Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden möchte, muss am Wahltag wahlberechtigt sein. Das heißt, man muss die deutsche Staatsangehörigkeit haben, das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnung in Deutschland wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein, also im Wählerverzeichnis der Universitätsstadt Tübingen eingetragen sein. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen ihr Amt unparteiisch wahrnehmen. Sie dürfen zum Beispiel kein Zeichen sichtbar tragen, das auf ihre politische Überzeugung hinweist. Zudem müssen sie über die bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten schweigen.