Nicht benötigte Bewohnerparkausweise bis 6. August zurückgeben
Pressemitteilung vom 29.07.2021
Derzeit verschickt die Stadtverwaltung die Bewohnerparkausweise für das Jahr 2021 mit der Post. Alle Tübingerinnen und Tübinger, die bereits 2020 einen solchen Ausweis hatten und die Gebühr über Gebührenbescheid oder SEPA-Lastschrift bezahlt haben, bekommen diesen automatisch zugesendet, außer sie haben ihn ausdrücklich abbestellt. Mit dem Dokument ist das Parken in dem Parkgebiet möglich, in dem die Antragstellerin oder der Antragsteller den Hauptwohnsitz hat.
Wer bis Freitag, 30. Juli 2021, keinen neuen Ausweis im Briefkasten findet, sollte sich telefonisch unter 07071 204-2020 oder per E-Mail an bewohnerparken@tuebingen.de beim Bürgerbüro Stadtmitte melden. Dies ist auch nötig, wenn die Angaben nicht mehr aktuell sind.
Wer keinen Bewohnerparkausweis benötigt, kann das Dokument bis einschließlich Freitag, 6. August 2021, zurückschicken. Bei Rückgabe des Bewohnerparkausweises nach dem 6. August 2021 erfolgt keine Gebührenrückerstattung. Die Jahresgebühr beträgt 30 Euro. Die Entscheidung über die Gebühren für 2022 trifft der Gemeinderat nach der Sommerpause.
www.tuebingen.de/bewohnerparkausweis