Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung in Baden-Württemberg startet
Pressemitteilung vom 25.08.2021
Im Jahr 2022 steht in Deutschland der nächste Zensus an. Diese Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung wird in allen Mitgliedsstaaten der EU regelmäßig durchgeführt, um zu ermitteln, wie viele Menschen in einem Land leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Für verlässliche Zahlen ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Einwohnerzahl notwendig.
Im Rahmen einer Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) nimmt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg bereits jetzt Kontakt mit rund einer Million Eigentümerinnen und Eigentümern oder Verwaltungen von Gebäuden auf. Sie erhalten bis Ende September 2021 ein Anschreiben mit Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen und werden um Auskunft zu ihrem Gebäude oder ihrer Wohnung gebeten. Die maximal elf Fragen können einfach und in etwa fünf bis zehn Minuten beantwortet werden.
Die Vorbefragung zum Zensus 2022 soll die Qualität und Aktualität der vorliegenden Daten zu Gebäuden und Eigentumsverhältnissen überprüfen. So wird sichergestellt, dass die Angaben für die GWZ im Jahr 2022 korrekt vorliegen und die Belastung aller Beteiligten minimiert wird. Die Auswahl zur Vorbefragung hängt von der Struktur und Aktualität der Daten ab, die dem Statistischen Landesamt vorliegen. Wer zur Vorbefragung 2021 kein Schreiben erhält, wird erst zur GWZ 2022 befragt. Das ist eine flächendeckende Erhebung, bei der Eigentümerinnen und Eigentümer oder Verwaltungen aller Gebäude mit Wohnraum befragt werden.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Datenerhebung sind das Bundesstatistikgesetz, das Zensusvorbereitungsgesetz und das Zensusgesetz. Wer befragt wird, ist auskunftspflichtig. Für das Statistische Landesamt hat der Schutz personenbezogener Daten höchste Priorität. Die Online-Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt. Die gewonnenen Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt, Rückschlüsse auf einzelne Personen oder die Weitergabe an Dritte sind ausgeschlossen.