Batteriespeicher-Förderung für alte Photovoltaikanlagen
Pressemitteilung vom 31.08.2021
Private Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) fallen nach 20 Jahren Laufzeit aus der EEG-Förderung heraus. Das bedeutet, dass die Betreiberinnen und Betreiber für die Einspeisung ihres Stroms keine Förderung mehr bekommen, obwohl die Anlagen immer noch viel Ökostrom produzieren. Neben dem Wegfall der Förderung kommen auf die Eigentümerinnen und Eigentümer meist auch noch Mehrkosten zu, weil technische Nachrüstungen nötig sind.
Um den Rückbau dieser noch voll funktionsfähigen PV-Anlagen zu verhindern, fördert die Universitätsstadt Tübingen die Nachrüstung von Batteriespeichern. Davon profitieren insbesondere Eigentümerinnen und Eigentümer von PV-Anlagen, die innerhalb der nächsten drei Jahre aus der EEG-Vergütung herausfallen oder bereits aus dieser herausgefallen sind. Durch die Installation eines Batteriespeichers können sie den Eigenverbrauch des Stroms erhöhen und dadurch Geld sparen.
Die genauen Förderrichtlinien und die Unterlagen zur Antragsstellung sind unter www.tuebingen-macht-blau.de/solarstrom abrufbar. Bei Fragen kann man sich an die Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz wenden (E-Mail umwelt-klimaschutz@tuebingen.de, Telefon 07071 204-1800). Das Förderprogramm ist ein Baustein der städtischen Klimaschutzoffensive „Tübingen macht blau“ und soll dazu beitragen, das ambitionierte Ziel der Klimaneutralität bis 2030 zu erreichen.