Tag des offenen Denkmals: Angebote im Hölderlinturm und im Stadtmuseum
Pressemitteilung vom 01.09.2021
Am jährlich stattfindenden Tag des offenen Denkmals öffnen historische Bauten und Kulturdenkmale ihre Pforten für einen Blick hinter die Fassaden und erzählen von ihrer Geschichte. In Tübingen beteiligen sich in diesem Jahr unter anderem der Hölderlinturm und das Stadtmuseum an der Aktion am Sonntag, 12. September 2021.
Im Hölderlinturm kann man bei zwei Führungen die bauliche Entwicklung des Turms von der mittelalterlichen Wehranlage bis zum heutigen Museum verfolgen. Zu sehen gibt es archäologische Fundstücke und historische Zeugnisse, die bei der Sanierung des Museums entdeckt wurden. Die Führungen gehen der Frage nach, wie viel an authentischen historischen Überresten in dem Gebäude heute noch erhalten sind und wie dieses historische Erbe mit moderner Museumsdidaktik verknüpft wurde. Interessierte können außerdem erstmals mithilfe einer Virtual-Reality-Anwendung in Hölderlins historisches Turmzimmer eintauchen. Die Führungen finden um 14 Uhr und 15.30 Uhr statt und dauern jeweils eine Stunde. Der Eintritt und die Teilnahme sind kostenlos. Es können maximal 15 Personen teilnehmen. Treffpunkt ist die Museumskasse. Eine Anmeldung ist vorab unter https://hoelderlinturm.de/veranstaltungen/ erforderlich.
Das Stadtmuseum bietet eine Führung durch die Depoträume im Theodor-Häring-Haus an. Im ehemaligen Wohnhaus des 1964 verstorbenen Professors für Philosophie Theodor Häring befinden sich heute ein Teil der städtischen Sammlungen sowie die Museumsvilla. Interessierte können sich die historischen Wohnräume des Wissenschaftlers anschauen. Dort werden nicht ausgestellte Museumsobjekte gelagert. Die Führung gibt außerdem einen Einblick in die Provenienzforschung des Stadtmuseums. Sie findet um 11 Uhr statt und dauert eine Stunde. Der Eintritt und die Teilnahme sind kostenlos. Es können maximal acht Personen teilnehmen. Treffpunkt ist in der Neckarhalde 31. Eine Anmeldung unter 07071 204-1711 oder vor Ort an der Museumskasse ist erforderlich.
Bei allen Führungen und Besuchen müssen die Besucherinnen und Besucher einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis vorlegen (3G-Regel). Es gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.