Tübingen startet Gutscheinprogramm für Vierjährige in Sportvereinen
Pressemitteilung vom 08.09.2021
Mit dem Start des neuen Kindergartenjahres erhält jedes Tübinger Kind zu seinem vierten Geburtstag von der Universitätsstadt Tübingen einen Sportvereinsgutschein im Wert von 50 Euro geschenkt. Die Eltern können den Gutschein beispielsweise für Vereinsmitgliedschaften, Sportkurse oder Sport-Feriencamps einlösen. Welche Angebote die Sportvereine im Rahmen des Sportvereinsgutscheins anbieten, kann man unter www.tuebingen.de/sportvereinsgutschein nachlesen.
„Bewegung und Sport fördern eine gesunde körperliche und geistige Entwicklung bei Kindern. Mit dem Sportvereinsgutschein möchten wir Kindern einen Zugang zu einer gesunden und aktiven Lebensweise ermöglichen“, sagt Sozialbürgermeisterin Dr. Daniela Harsch. Darüber hinaus hat Sport noch mehr Vorteile – Sport verbindet. Kinder lernen durch den Vereinssport, miteinander umzugehen, können Freundschaften stärken oder neue Freundschaften knüpfen und somit schon früh ihre sozialen Kompetenzen schulen.
Die Übergabe der Gutscheine an die Kinder erfolgt direkt am Geburtstag durch die Kindertageseinrichtungen. Eltern, deren Kinder nicht in einer Kita betreut werden, können die Gutscheine bei der städtischen Fachabteilung Schule und Sport abholen oder erhalten sie auf Anfrage per E-Mail an sportfoerderung@tuebingen.de. Dafür genügt ein Nachweis über das Geburtsdatum des Kindes.
Bei der Entscheidung, den Gutschein zum vierten Geburtstag der Kinder zu verteilen, hat sich die Stadtverwaltung an den Erfahrungen anderer Städte orientiert. Dort zeigte sich, dass die Vereinsbindung besonders hoch ist, wenn die Kinder bereits vor Schulbeginn Mitglied eines Vereins wurden und sich für eine Sportart entscheiden konnten.
Sportvereine, die den Gutschein gerne anbieten möchten, können sich kostenlos in der städtischen Vereinsdatenbank unter www.tuebingen.de/vereine registrieren. Wer schon registriert ist, kann bei seinem Eintrag einfach einen Haken setzen bei der Rubrik „Sportvereinsgutschein“ und auflisten, welche Angebote es in diesem Rahmen gibt. Die Vereine sammeln die eingelösten Gutscheine, unterschreiben sie und senden sie bis zum Jahresende zurück an die Fachabteilung Schule und Sport. Diese zahlt ihnen dann den Zuschuss aus.