Stadtverwaltung unterstützt Außengastronomie im Winter
Pressemitteilung vom 13.09.2021
Über 80 Gaststätten und Lebensmittelgeschäfte in Tübingen bieten Speisen und Getränke zum Verzehr auf öffentlicher Fläche an. Sie erhalten in diesen Tagen Post von der Stadtverwaltung mit Informationen zur Außenbewirtschaftung in den Wintermonaten. Auf öffentlichen Flächen ist teilweise eine separate Sondernutzungserlaubnis für Pavillons und elektrische Heizstrahler nötig. Dafür müssen die Gastronominnen und Gastronomen wie im vergangenen Jahr keine Gebühren zahlen.
„In Pandemie-Zeiten fühlt man sich – ob getestet, genesen oder geimpft – im Freien am wohlsten. Damit die Cafés und Gaststätten auch im Winter Kundschaft haben, unterstützen wir die Tübinger Gastronomen und sorgen dafür, dass die Außenbewirtschaftung unkompliziert und ohne zusätzliche Kosten möglich ist“, sagt Bürgermeisterin Dr. Daniela Harsch.
Wer eine Außenbewirtschaftung auf öffentlicher Fläche mit Pavillons betreiben möchte, muss den Antrag bis 18. Oktober 2021 bei der Fachabteilung Ordnung und Gewerbe einreichen. Gaststätten, die auf ihrer privaten Außenbewirtschaftungsfläche Pavillons aufstellen möchten, berät Michelle Duppke von der Fachabteilung Ordnung und Gewerbe, was sie hinsichtlich der aktuellen Corona-Landesverordnung und baurechtlicher Bestimmungen beachten müssen. Hierzu können Gastronomen eine E-Mail an gaststaetten@tuebingen.de schreiben.