Bundestagswahl und Bürgerentscheid am 26. September
Pressemitteilung vom 17.09.2021
Etwa 64.000 Wahlberechtigte in Tübingen sind aufgerufen, am Sonntag, 26. September 2021, den 20. Deutschen Bundestag zu wählen. Des Weiteren sind rund 69.000 Tübingerinnen und Tübinger berechtigt, am Bürgerentscheid zur Innenstadtstrecke der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb teilzunehmen.
Mehr als 30.000 Tübingerinnen und Tübinger haben bereits Briefwahlunterlagen angefordert – das sind mehr als 47 Prozent der Wahlberechtigten für die Bundestagswahl und damit über 11.500 mehr als bei der letzten Wahl 2017. Rund 30.000 Tübingerinnen und Tübinger haben Briefwahlunterlagen für den Bürgerentscheid beantragt. Wer Briefwahl macht, sollte den roten Wahlbrief für die Bundestagswahl bzw. den gelben Wahlbrief für den Bürgerentscheid ab sofort möglichst nur noch in den Briefkasten links vom Eingang des Rathauses am Markt einwerfen. Dieser wird am Wahlsonntag um 18 Uhr zum letzten Mal geleert.
Wer im Wahllokal wählt, sollte die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Wer die Wahlbenachrichtigung verlegt oder vergessen hat, kann gegen Vorlage von Personalausweis oder Reisepass wählen. In welchem Wahllokal man wählen muss, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Man kann dafür auch den Wahllokalfinder unter www.tuebingen.de/wahlen nutzen. Der Stimmzettel für die Bundestagswahl hat rechts oben eine abgeschnittene Ecke. Sie ermöglicht es blinden und sehbehinderten Wählerinnen und Wählern, den Stimmzettel korrekt in eine Schablone einzulegen und ohne fremde Hilfe zu wählen.
Briefwahlunterlagen abholen
Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 24. September, persönlich im Rathaus am Markt abgeholt werden. Dafür ist das Rathaus-Foyer am Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, am Dienstag von 8 bis 17 Uhr und am Freitag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Im Foyer ist auch eine Wahlkabine für die Briefwahl vor Ort eingerichtet. Mitgebracht werden müssen die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass). Es ist keine Voranmeldung nötig. Um die Briefwahl in den Bürgerbüros und Verwaltungsstellen persönlich zu beantragen, muss man vorher einen Termin vereinbaren. Es gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen abholen möchte, benötigt die ausgefüllte Vollmacht. Sie ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt. Wenn Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen zwar beantragt haben, diese aber bis Freitag, 24. September, nicht angekommen sind, können sie Ersatzwahlunterlagen am Samstag, 25. September, zwischen 10 und 12 Uhr im Rathaus am Markt abholen. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder einer Absonderungsanordnung nach dem Infektionsschutzgesetz kann eine bevollmächtigte Person den Wahlschein am Wahltag zwischen 8 und 15 Uhr in der Wahlzentrale im Rathaus (3. Stock) beantragen.
Sicherheitsvorkehrungen wegen Corona
Es wurden nur Wahllokale ausgewählt, die sich räumlich für eine Wahl in Pandemie-Zeiten eignen. Anders als bei der Landtagswahl im Frühjahr wurde die Zahl der Urnenwahlbezirke wieder auf 47 erhöht. In jedem Wahllokal dürfen sich nur so viele Wählerinnen und Wähler gleichzeitig aufhalten, wie Wahlkabinen zur Verfügung stehen. Laut Corona-Landesverordnung ist im Wahllokal eine medizinische Maske zu tragen. Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die Wählerinnen und Wähler haben sich vor Eintritt in den Wahlraum die Hände zu desinfizieren. Am Eingang jedes Wahllokals steht dafür Desinfektionsmittel bereit. In und vor den Wahllokalen gibt es Abstandsmarkierungen und Plakate mit den Hygieneregeln.
Wahlstatistik
Im Wahlbezirk 033-01 Mühlenviertel/Gartenstadt (Wahllokal Kinderhaus Mühlenviertel), im Wahlbezirk 121-01 Pfrondorf (Wahllokal Schönbuchhalle) sowie in einem Briefwahlbezirk werden im Auftrag des Statistischen Landesamtes wahlstatistische Erhebungen durchgeführt. Hier erhalten bzw. erhielten die (Brief)Wählerinnen und (Brief)Wähler nach Geschlecht und sechs Altersgruppen unterschiedlich gekennzeichnete Stimmzettel. Das Wahlgeheimnis bleibt in jedem Fall gewahrt. Die Landeswahlleiterin hat den Aktionen zugestimmt.
Wahlergebnisse im Internet
Das Wahlergebnis der Universitätsstadt Tübingen ist am Sonntagabend auf der städtischen Internetseite unter www.tuebingen.de/wahlen abrufbar. Zuerst wird die Bundestagswahl ausgezählt und danach der Bürgerentscheid. Gegen 19.30 Uhr werden die ersten Ergebnisse aus den Wahlbezirken erwartet.