Informationsveranstaltung zum Lärmaktionsplan am 28. September
Pressemitteilung vom 22.09.2021
Um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern oder zu mindern, erstellt die Universitätsstadt Tübingen einen Lärmaktionsplan. Bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung können sich alle Interessierten über die Verkehrslärmsituation und geplante Maßnahmen in Tübingen informieren. Sie findet statt
am Dienstag, 28. September 2021, 18 bis 20 Uhr,
in der Hermann-Hepper-Halle, Westbahnhofstraße 23.
Nach der Begrüßung durch Baubürgermeister Cord Soehlke erklärt Jürgen Roth vom Fachbüro SoundPLAN den rechtlichen Rahmen für den Lärmaktionsplan und stellt die Untersuchungsergebnisse vor. Anschließend erläutert er gemeinsam mit Andreas Linsmeier von der Fachabteilung Stadtplanung die Maßnahmenkonzeption. Danach spricht Mirco Sarcoli von der Fachabteilung Verkehrsplanung über die verkehrlichen Auswirkungen. Im Anschluss ist Gelegenheit zur Diskussion. Den Abschluss bildet ein Ausblick von Barbara Landwehr, Leiterin des städtischen Fachbereichs Planen Entwickeln Liegenschaften.
Die Veranstaltung wird aufgezeichnet und ist später auf der städtischen Internetseite unter www.tuebingen.de/laermaktionsplan abrufbar. Hier finden sich auch alle Informationen sowie das Maßnahmenkonzept. Die Unterlagen liegen zudem bis 22. Oktober 2021 im Technischen Rathaus aus. Die Bürgerinnen und Bürger können dazu Stellung nehmen und Vorschläge einbringen. Die Stellungnahmen werden ausgewertet und abgewogen, der Lärmaktionsplan entsprechend angepasst. Eine Beteiligung ist per E-Mail an LAP@tuebingen.de oder über das Online-Formular auf der städtischen Internetseite möglich.
Im Lärmaktionsplan werden Lärmbelastungen im Stadtgebiet näher untersucht und Maßnahmenvorschläge gemacht. Dazu gehören zum Beispiel Temporeduzierungen, LKW-Nachtfahrverbote oder Sperrungen von Straßenabschnitten zur Verkehrslenkung. Die vorgeschlagenen Maßnahmen stimmen die Beteiligten mit anderen Konzepten wie dem Luftreinhalteplan und dem Klimaschutzprogramm ab. Ziel ist es, in der Stadt Bedingungen zu schaffen, die zu einer guten Umweltsituation führen. Die Universitätsstadt Tübingen ist gesetzlich verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Der Gemeinderat soll ihn spätestens im zweiten Quartal 2022 beschließen.