Bescheide zur Quarantäne werden nur noch auf Verlangen ausgestellt
Pressemitteilung vom 05.10.2021
Positiv getestete Personen, deren Haushaltsangehörige sowie enge Kontaktpersonen erhalten nur noch auf Verlangen einen Bescheid zur Quarantäne, die sogenannte Absonderungsbescheinigung. Wer diese benötigt, muss sie bei der Universitätsstadt Tübingen, Fachabteilung Ordnung und Gewerbe, beantragen. Ein Formular hierfür befindet sich auf der städtischen Internetseite unter www.tuebingen.de/corona-regeln.
Aufgrund der unterschiedlichen Quarantänedauer für nicht-immunisierte enge Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige (zwischen fünf und zehn Tagen) werden die Bescheinigungen nun individualisiert ausgestellt. Bei positiv getesteten Personen beträgt die Dauer der Quarantäne nach wie vor 14 Tage. Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige, die ihre Quarantäne früher beenden möchten, müssen dem Antrag einen Testnachweis beifügen. Das Tübinger Tagesticket wird für die Verkürzung der Quarantäne nicht akzeptiert.