Jugendgemeinderat: Bewerbungsfrist verlängert bis 25. Oktober
Pressemitteilung vom 21.10.2021
Bisher sind bei der Stadtverwaltung 36 Bewerbungen für die Wahl des Tübinger Jugendgemeinderats eingegangen. Da die satzungsgemäße Zahl von 40 Kandidatinnen und Kandidaten noch nicht erreicht ist, wird die Bewerbungsfrist bis Montag, 25. Oktober 2021, um 18 Uhr verlängert. Bewerbungen sind möglich per E-Mail wahlen@tuebingen.de oder per Post an: Universitätsstadt Tübingen, Fachbereichs Kommunales, Am Markt 1, 72070 Tübingen. Alle Informationen zur Wahl und der Bewerbungsbogen stehen unter www.tuebingen.de/jgr-wahlen oder unter www.jgr-tuebingen.de zur Verfügung.
Als Bewerberin oder Bewerber für den Jugendgemeinderat zugelassen ist, wer zwischen dem 6. Dezember 2002 und 5. Dezember 2009 geboren wurde und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Tübingen gemeldet ist. Die Wahl findet vom 29. November bis 2. Dezember 2021 an den Tübinger Schulen und am Sonntag, 5. Dezember 2021, im Rathaus statt.
Der Jugendgemeinderat ist die politische Vertretung aller Tübinger Jugendlichen. Er besteht aus 20 Mitgliedern und wird alle zwei Jahre von allen Zwölf- bis 18-Jährigen im Stadtgebiet gewählt. Er arbeitet mit dem Oberbürgermeister zusammen und besitzt im Gemeinderat ein Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht.