Bewerbungen für den Integrationsrat als Nachrückende noch bis 15. Dezember möglich
Pressemitteilung vom 22.11.2021
Der Tübinger Integrationsrat sucht fünf Nachrückende (Ersatzliste) für die Plätze der sachkundigen Einwohner_innen für die Zeit von März 2022 bis Ende 2024. Interessierte können sich noch bis zum 15. Dezember 2021 bewerben. Die Amtszeit des amtierenden Integrationsrats wurde bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Alle Plätze der sachkundigen Einwohner_innen sind momentan besetzt. Falls jedoch jemand ausscheidet, rückt eine Person der Ersatzliste nach. Dafür werden jetzt Personen gesucht, die als Nachrückende zur Verfügung stehen. Der Gemeinderat wählt sie vermutlich am 10. März 2022.
Bewerber_innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein, seit mindestens sechs Monaten in Tübingen wohnhaft sein und vorhaben, bis Ende 2024 in Tübingen wohnen zu bleiben. Sie sollten sich für kommunalpolitische Themen interessieren, migrationsspezifische Erfahrung und Kenntnisse haben und sich für eine gute Integrationspolitik in Tübingen einsetzen wollen. Außerdem sollten sie die Zeit haben, sich in Arbeitsgemeinschaften des Integrationsrats sowie als beratende Mitglieder in den Gemeinderat und seine Ausschüsse einzubringen. Besonders Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sind zur Bewerbung aufgefordert. Wer sich bewerben möchte, muss das Bewerbungsformular unter www.tuebingen.de/integrationsrat ausfüllen und per Post an Universitätsstadt Tübingen, Stabsstelle für Gleichstellung und Integration, Münzgasse 20, 72070 Tübingen oder per E-Mail an dagmar.ziegler@tuebingen.de schicken.
Der Tübinger Integrationsrat berät den Gemeinderat und die Stadtverwaltung bei integrationspolitischen Themen. Neben zwölf sachkundigen Einwohner_innen sind sieben Mitglieder des Gemeinderats sowie die Leiterin der Stabsstelle für Gleichstellung und Integration im Integrationsrat vertreten. Er tagt etwa sechs Mal im Jahr und beschäftigt sich mit Fragen aus den Bereichen Integration und Migration mit Bezug zu Tübingen.