Zum Jahreswechsel kein Feuerwerk und kein Alkohol in der Altstadt
Pressemitteilung vom 28.12.2021
Raketen, Schwärmer, Knallkörper und Batterien haben an Silvester in der Tübinger Altstadt nichts zu suchen. Wie in den Vorjahren gilt ein striktes Feuerwerksverbot, um das historische Stadtzentrum vor Schäden zu schützen. Auch in der Calwerstraße im Bereich der Kliniken darf kein Feuerwerk abgeschossen werden. Verboten sind am 31. Dezember 2021 und am 1. Januar 2022 sämtliche Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (Klasse II), die üblicherweise zum Jahreswechsel verwendet werden.
Die Sperrzone umfasst die historische Altstadt innerhalb folgender Grenzen: Belthlestraße, Schlossbergstaffel, Schänzle, Alleenbrücke und Derendinger Allee im Westen, Kelternstraße und Am Stadtgraben im Norden, Wilhelmstraße, Am Lustnauer Tor, Mühlstraße, Eberhardsbrücke und Karlstraße im Osten sowie die Uhlandstraße im Süden einschließlich der Straßenflächen. Auch auf der Platanenallee ist kein Feuerwerk erlaubt. In der Silvesternacht kontrollieren Ordnungskräfte der Polizei und der Stadt das Feuerwerksverbot. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Darüber hinaus gilt vom 31. Dezember, 6 Uhr, bis 1. Januar, 6 Uhr, ein Alkoholausschankverbot für die Gastronomie und gaststättenähnliche Betriebe in der Tübinger Altstadt. Auch die Abgabe von To-go-Bechern mit alkoholischen Getränken ist untersagt. Im selben Zeitraum ist zusätzlich der Konsum von mitgebrachten alkoholischen Getränken auf dem Marktplatz und auf dem Holzmarkt verboten. Erlaubt sind lediglich der Ausschank und Konsum von alkoholischen Getränken im Innenbereich und auf bewilligten Außenbewirtschaftungsflächen von Gastronomiebetrieben. Das Alkoholverbot hat der Landkreis Tübingen erlassen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.
Außerdem gelten die Vorgaben der Corona-Landesverordnung: In Innenräumen dürfen sich demnach bis zu zehn immunisierte Personen treffen, im Freien bis zu 50 immunisierte Personen. Bei Treffen, an denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, darf nur ein Haushalt mit zwei weiteren Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre zählen dabei nicht mit. Diese Regelung gilt auch für Treffen in gastronomischen Betrieben. Die Sperrstunde in der Gastronomie beginnt in der Nacht von Silvester auf Neujahr erst um 1 Uhr, ansonsten bereits um 22.30 Uhr.
Das Feuerwerksverbot für die Tübinger Altstadt gilt seit dem Jahreswechsel 2009/2010. Ein Jahr zuvor hatte der Brand eines Fachwerkhauses am Marktplatz einen Schaden in Millionenhöhe verursacht. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist seit 2009 bundesweit in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern verboten.