Neues Förderverfahren für die Freien Darstellenden Künste in Tübingen
Pressemitteilung vom 29.12.2021
Für die Freien Darstellenden Künste setzt die Universitätsstadt Tübingen ab dem 1. Januar 2022 ein neues Förderverfahren um: In diesem Bereich wird der bisherige „Projektzuschuss Kultur“ in eine Produktionsförderung und eine Aufführungsförderung aufgeteilt. Über die Produktionsförderung entscheidet eine unabhängige Fachjury. Antragsschluss hierfür ist der 15. April 2022. Anträge für die Aufführungsförderung sind aufgrund der pandemischen Lage jederzeit möglich. Informationen sowie Merkblätter und Antragsformulare sind unter www.tuebingen.de/kulturfoerderung abrufbar.
Die Förderung richtet sich vor allem an freie professionelle Ensembles und Einzelkünstler_innen der Genres Sprechtheater, Musiktheater, Tanztheater und Zeitgenössischer Tanz, Kinder- und Jugendtheater, Objekt- und Figurentheater, Zeitgenössischer Zirkus und Performance sowie genreübergreifende Formen. Ziel ist es, herausragenden freien professionellen Produktionen eine bedarfsgerechte, zielgerichtete und transparente Förderung zu ermöglichen und diese sichtbarer zu machen. Die Aufführungsförderung soll dem anhaltenden Mangel an Aufführungsorten entgegenwirken und Tübinger Künstler_innen dazu zu ermutigen, in ihrer Heimatstadt aufzutreten.
Das neue Förderverfahren hat der städtische Fachbereich Kunst und Kultur in enger Abstimmung mit Vertreter_innen aus der freien Szene, den Tübinger Kulturveranstalter_innen und dem Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg entwickelt.