Corona-Warnstufe: Stadtverwaltung hebt 3G-Regel für Dienststellenbesuche auf
Pressemitteilung vom 22.02.2022
Die Universitätsstadt Tübingen lockert den Zugang zu den städtischen Dienststellen. Sobald in Baden-Württemberg die Corona-Warnstufe gelten wird - voraussichtlich ab Mittwoch, 23. Februar - wird die 3G-Regel aufgehoben. Besucherinnen und Besucher müssen dann nicht mehr nachweisen, ob sie geimpft, genesen oder getestet sind.
In der Warnstufe gelten in den städtischen Dienststellen weiterhin die FFP2-Maskenpflicht für Personen ab 18 Jahren und das Abstandsgebot. Besuche sind in der Regel nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. In den Bürgerbüros Stadtmitte, Derendingen und Lustnau sowie in den Verwaltungsstellen Bebenhausen, Hirschau, Pfrondorf und Weilheim sowie im Ausländeramt ist dies über das Online-Terminsystem möglich. Wer mit Termin ins Bürgeramt kommt, kann unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln ab sofort wieder im Aufenthaltsbereich warten.