Stadtverwaltung sucht Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine
Pressemitteilung vom 07.03.2022
Für die Erstunterbringung von Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, ist der Landkreis Tübingen zuständig. Die Städte und Gemeinden sammeln die Angebote vor Ort. Wer leerstehenden Wohnraum im Tübinger Stadtgebiet zur Verfügung stellen möchte, kann eine E-Mail an die Adresse wohnraum-ukraine@tuebingen.de schreiben mit Angaben zur Adresse, Größe und Zimmerzahl der Wohnung, der Dauer der möglichen Vermietung und den Kontaktdaten. Die Stadtverwaltung sammelt die Angebote und gibt die eingegangenen Meldungen an das Landratsamt weiter, sodass dieses den Wohnraum im Bedarfsfall für die Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten anmieten kann.