Entschädigung bei Quarantäne: Ab sofort reicht Testergebnis statt Quarantänebescheinigung
Pressemitteilung vom 15.03.2022
Für Beschäftigte, die sich Corona-bedingt in Quarantäne befinden, kann der Arbeitgeber beim Staat einen Verdienstausfall beantragen. Zuständige Behörde hierfür ist das Regierungspräsidium Tübingen. Dazu musste man bislang dem Arbeitgeber die sogenannte Absonderungsbescheinigung vorlegen, die das Ordnungsamt auf Antrag ausstellte. Künftig genügt das PCR- oder Schnelltestergebnis einer offiziellen Teststation als Nachweis, dass man in Quarantäne war.
Personen, die wegen ihrer Corona-Infektion von einem Arzt krankgeschrieben wurden, haben keinen Anspruch auf eine Entschädigung für diesen Zeitraum. In diesem Fall greift die Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz.
Mit der Änderung baut das Land Bürokratie ab und erleichtert die Arbeit der Ordnungsämter. Falls der Arbeitgeber den Testnachweis nicht akzeptiert und eine Absonderungsbescheinigung wünscht, stellt diese das Ordnungsamt unter Vorbehalt weiterhin aus.