Anmeldung bei der Meldebehörde für Geflüchtete aus der Ukraine
Pressemitteilung vom 18.03.2022
Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet und in Tübingen untergekommen sind, müssen sich vor Ort anmelden und dazu persönlich bei der Meldebehörde vorsprechen. Erst danach können sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Anspruch nehmen. Einen Termin für die Anmeldung kann man telefonisch unter 07071 204-0 oder per E-Mail an buergeramt@tuebingen.de vereinbaren. Außerdem werden in der Online-Terminvereinbarung täglich neue Termine freigeschaltet, teilweise noch für denselben Tag.
Bei der Anmeldung vorzulegen sind der Pass (möglichst der internationale Pass mit Angaben in lateinischen Buchstaben), Personenstandsurkunden (falls vorhanden; möglichst ins Deutsche oder Englische übersetzt) und eine Wohnungsgeberbescheinigung. Wer in einem Ortsteil untergekommen ist, kann sich auch in der dortigen Verwaltungsstelle anmelden. Bisher haben sich 82 Personen aus der Ukraine, die privat in Tübingen untergekommen sind, registriert.
Eine Sonderlösung gibt es für Geflüchtete, die der Landkreis Tübingen zunächst in der Kreissporthalle unterbringt: Sie sollen erst dann persönlich bei der Meldebehörde vorsprechen, wenn sie in eine Wohnung eingezogen sind. So müssen sie sich nicht zweimal anmelden. Damit ihnen in der Zwischenzeit keine Nachteile entstehen, stellt die Universitätsstadt Tübingen für diese Personen sogenannte „Vorsprachebescheinigungen“ aus, die extra mit einem Shuttle vom Bürgeramt in die Kreissporthalle gebracht werden. Diese Bescheinigungen reichen aus, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beantragen.