Stellungnahme zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs über die Verpackungssteuer
Pressemitteilung vom 30.03.2022
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Tübinger Verpackungssteuersatzung für unwirksam erklärt. Die Urteilsbegründung geht den Verfahrensbeteiligten erst noch zu. Die Revision wird zugelassen.
Oberbürgermeister Boris Palmer bedauert die Entscheidung des Mannheimer Gerichts: „Wir haben gezeigt, dass die Steuer in der Praxis funktioniert. Überall in Tübingen breitet sich Mehrweg aus, die Stadt wird sauberer, die große Mehrheit der Menschen ist zufrieden. Bundesweit ist es genau umgekehrt: Mehrweg wird verdrängt, die Wegwerfkultur setzt sich durch. Das Urteil ist deshalb eine Enttäuschung.“
Zum weiteren Vorgehen erklärt der Oberbürgermeister: „Die Entscheidung des VGH ist selbstredend zu respektieren. Für den Umwelt- und Klimaschutz, aber auch für das Gemeinwesen insgesamt ist es jedoch ein Problem, wenn neue Wege verbaut und gute Lösungen verboten sind. Die Zulassung der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht ist ein Fingerzeig des Gerichts, den es nun im Gemeinderat zu diskutieren gilt. Viel spricht dafür, dass die grundsätzlichen Fragen abschließend geklärt werden müssen.“
Die Verpackungssteuer ist nicht außer Kraft gesetzt, bevor das Urteil rechtskräftig wird. Der Gemeinderat entscheidet daher vorläufig auch über die Fortgeltung der Steuer, wenn er beschließt, das Urteil anzunehmen oder vor dem Bundesverwaltungsgericht in Revision zu gehen. Akzeptiert der Gemeinderat das Urteil, ist die Verpackungssteuer aufgehoben. Geht die Stadt in Revision, gilt sie bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts weiter.