Verpackungssteuer: Stellungnahme der Stadtverwaltung zur Urteilsbegründung
Pressemitteilung vom 13.04.2022
Oberbürgermeister Boris Palmer zeigt sich von der Begründung des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim überrascht: „Das Gericht sagt letztlich, die Kommunen müssen sich mit der ausufernden Verpackungsflut abfinden. Nur der Bund dürfe entscheiden, wieviel unnötigen Müll wir jeden Tag in den Städten einsammeln und wegschaffen. Es sei uns verboten, die Situation zu verbessern, selbst, wenn wir damit an den Zielen arbeiten, die der Bund selbst festgelegt hat. Im Gesetz steht davon nichts, der Bundesgesetzgeber sollte deshalb klarstellen, ob dies tatsächlich seine Absicht ist. Die grüne Bundesumweltministerin ist klar gefordert, denn alle bisherigen Maßnahmen gegen den to go-Müll waren wirkungslos und haben jedes Jahr zu mehr Müll und Ressourcenverschwendung geführt.“
Wenig überzeugend ist für Palmer auch das zweite Argument des VGH, es bestehe die Gefahr, dass Tübingen eine Steuer auf den örtlichen Verbrauch erhebe, obwohl der Coffee to go oder die warme Pizza möglicherweise außerhalb Tübingens verzehrt werde: „Der Lebenswirklichkeit entspricht es nicht, sich in der Tübinger Fußgängerzone einen Cappuccino to go zu kaufen und damit bis nach Reutlingen zu fahren, um ihn außerhalb der Stadtgrenzen zu trinken.“
Die Stadtverwaltung prüft nun die genaue Urteilsbegründung mit Hilfe der eingeschalteten Rechtsanwaltskanzlei und wird dem Gemeinderat abhängig vom Ergebnis eine Empfehlung über die mögliche Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht vorlegen. Aufgrund der gesetzten Fristen muss die Entscheidung in der Gemeinderatssitzung am 28. April getroffen werden.