Tübingen testet verlängerte Öffnungszeiten in der Außengastronomie
Pressemitteilung vom 23.05.2022
Von Donnerstag, 16. Juni, bis Sonntag, 31. Juli 2022, dürfen Gaststätten in Tübingen ihre Außenflächen probeweise eine Stunde länger bewirtschaften. Montags bis mittwochs werden die Gäste in Gewerbe-, Kern-, Dorf- und Mischgebieten bis 24 Uhr im Freien bedient, donnerstags bis sonntags bis 1 Uhr. Das hat der Gemeinderat beschlossen. Die Verkürzung der Sperrstunde soll Gastronomiebetrieben zugutekommen, die besonders von den Corona-Einschränkungen betroffen waren.
„Die Cafés, Kneipen und Restaurants mit ihren Sitzmöglichkeiten im Freien sind ein wichtiger Teil des typischen Tübinger Flairs und bei Einheimischen, Studierenden und Gästen gleichermaßen beliebt“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer. „Zugleich müssen wir an die Bedürfnisse der Anwohnerinnen und Anwohner denken. Der Test soll zeigen, welche Auswirkungen die Verkürzung der Sperrstunde für Gastronomie und Anwohnerschaft in der Altstadt hat.“
Der Kommunale Ordnungsdienst wird in dieser Zeit verstärkt unterwegs sein, besonders auf die Außengastronomie achten und Beschwerden der Anwohnerschaft mit hoher Priorität nachgehen. Ruhestörungen werden mit Nachdruck angezeigt. Die Stadtverwaltung hofft, dass die Verschiebung der Sperrstunde zu einem Rückgang der Lärmbelästigung führt, weil die Wirtinnen und Wirte auf laute Gäste einwirken können und weil es durch das ausgeweitete gastronomische Angebot weniger große und laute Menschenansammlungen in der Innenstadt geben könnte.
Nach der Probephase wertet die Stadtverwaltung die gewonnenen Erkenntnisse aus. Ob die Sperrstunde der Außengastronomie dauerhaft verkürzt wird, entscheidet der Gemeinderat. Eine eventuelle Änderung könnte dann für das Jahr 2023 in Kraft treten. Diese Thematik ist auch eine Fragestellung innerhalb des Rahmenplans Altstadt.
Weitere Informationen
www.tuebingen.de/ratsdokumente/vorlage/138/2022