Bewohnerparkausweise online beantragen
Pressemitteilung vom 15.07.2022
Tübinger Bürgerinnen und Bürger können ihren Bewohnerparkausweis künftig rund um die Uhr im Internet beantragen. Dafür steht voraussichtlich ab Dienstag, 19. Juli 2022, ein neues Online-Portal zur Verfügung. Die Daten muss man nur einmalig eingeben. Sie werden mit dem Melderegister abgeglichen und im Kundenkonto gespeichert. Die Bezahlung erfolgt online mit Kreditkarte, über Paypal oder Giropay. Wenn Fahrzeughalter und Bewohner identisch sind, kann der neue Bewohnerparkausweis sofort ausgedruckt werden. In den anderen Fällen erfolgt die Freigabe nach einer verwaltungsinternen Prüfung.
Das Online-System macht die Beantragung und Ausstellung des Bewohnerparkausweises deutlich komfortabler. Wer den Ausweis verliert oder das Fahrzeug wechselt, kann sich unkompliziert einen neuen Bewohnerparkausweis ausdrucken. Das neue System erleichtert auch die Kontrollen: Der Gemeindevollzugsdienst kann die Gültigkeit der Bewohnerparkausweise über einen QR-Code prüfen.
Die bisherigen vorläufigen Bewohnerparkausweise für 2022 bleiben bis Ende August gültig. Bis dahin haben Bürgerinnen und Bürger Zeit, das neue Dokument zu beantragen. Ab September werden die neuen Bewohnerparkausweise kontrolliert. Wer bereits einen Bewohnerparkausweis für das Jahr 2022 erhalten und genutzt hat, muss den Antrag rückwirkend zum 1. Januar 2022 stellen. Wer keine Möglichkeit hat, den Online-Dienst zu nutzen, kann den Bewohnerparkausweis persönlich im Bürgerbüro Stadtmitte beantragen.
Ein Bewohnerparkausweis wird für zwölf Kalendermonate ausgestellt und kostet 120 Euro im Jahr. Für Bewohner_innen, die 2022 bereits einen vorläufigen Bewohnerparkausweis erhalten haben, beginnt die Jahresfrist mit Ausstellung des vorläufigen Ausweises. Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mit einem Leergewicht von über 1.800 Kilogramm (bei Fahrzeugen mit rein elektrischem Antrieb und einem Leergewicht von über 2.000 Kilogramm) beträgt die jährliche Gebühr 180 Euro. Für Personen, die Anspruch auf eine BonusCard des Landkreises haben, ermäßigen sich diese Gebühren um jeweils 50 Prozent für die Dauer der Gültigkeit der Bonus-Card. Das Enddatum des Bewohnerparkausweises ist an die Gültigkeit der BonusCard gekoppelt.