Jetzt Bewohnerparkausweis online beantragen – Kontrollen beginnen Mitte September
Pressemitteilung vom 06.09.2022
Rund 2.500 Personen in Tübingen haben seit Mitte Juli einen neuen Bewohnerparkausweis für das Jahr 2022 beantragt. Dabei haben über 90 Prozent das neue Online-Portal genutzt. Dort kann man den Bewohnerparkausweis online über Paypal oder Giropay bezahlen. In Kürze steht zusätzlich die Bezahlung mit Kreditkarte zur Verfügung.
Die bisherigen vorläufigen Bewohnerparkausweise für 2021 und 2022 sind nicht mehr gültig. Wer noch einen dieser Ausweise im Auto liegen hat, sollte den Antrag schnell nachholen. Ab Mitte September kontrolliert der Kommunale Ordnungs- und Vollzugsdienst die Bewohnerparkausweise auf ihre Gültigkeit. Allen, die dann keinen aktuellen Ausweis haben, droht ein Verwarnungsgeld. Bisherige Inhaberinnen und Inhaber erinnert die Stadtverwaltung in diesen Tagen erneut mit einem Schreiben an den neuen Bewohnerparkausweis. Außerdem verteilt der Kommunale Ordnungs- und Vollzugsdienst Postkarten an Autos ohne gültigen Ausweis.
Wer den Online-Dienst nicht nutzen kann oder möchte, kann den Bewohnerparkausweis persönlich bei den Bürgerbüros Stadtmitte, Lustnau und Derendingen beantragen und bezahlen. Beim Bürgerbüro Stadtmitte kann man dazu ohne Termin mit den erforderlichen Unterlagen vorbeikommen. Die Zeiten dafür sind Montag 8 bis 12.30 Uhr, Dienstag 8.30 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Mittwoch 8 bis 12.30 Uhr, Donnerstag 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr sowie Freitag 8 bis 12.30 Uhr. Bei Fragen zum Bewohnerparkausweis ist die Stadtverwaltung unter Telefon 07071 204-0 und per E-Mail an bewohnerparken@tuebingen.de erreichbar.
Ein Bewohnerparkausweis wird für zwölf Kalendermonate ab Nutzungsbeginn ausgestellt und kostet 120 Euro im Jahr. Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mit einem Leergewicht von über 1.800 Kilogramm (bei Fahrzeugen mit rein elektrischem Antrieb und einem Leergewicht von über 2.000 Kilogramm) beträgt die jährliche Gebühr 180 Euro. Für Personen, die Anspruch auf eine BonusCard des Landkreises haben, ermäßigen sich diese Gebühren um jeweils 50 Prozent für die Dauer der Gültigkeit der Bonus-Card. Das Enddatum des Bewohnerparkausweises ist an die Gültigkeit der BonusCard gekoppelt.