Daten und Fakten zur Oberbürgermeisterwahl 2022 in Tübingen
Pressemitteilung vom 14.09.2022
Die Oberbürgermeisterwahl in Tübingen findet am Sonntag, 23. Oktober 2022, statt. Erhält bei dieser Wahl keiner der Kandidatinnen und Kandidaten eine absolute Mehrheit, findet am Sonntag, 13. November 2022, eine Neuwahl statt, bei der auch neue Bewerberinnen und Bewerber zugelassen sind.
Bewerbungsschluss für die Oberbürgermeisterwahl ist am Montag, 26. September 2022, um 18 Uhr. Am Dienstag, 27. September 2022, entscheidet der Gemeindewahlausschuss über die Zulässigkeit der eingegangenen Bewerbungen. Bei zeitgleich eingegangenen Bewerbungen entscheidet er zudem über die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber auf dem Stimmzettel. Der Gemeindewahlausschuss tagt ab 14 Uhr im Ratssaal im Rathaus am Markt. Die Sitzung ist öffentlich.
Erst nach der Sitzung des Gemeindewahlausschusses können die Stimmzettel gedruckt und Briefwahlunterlagen ausgegeben werden. Die Wahlbenachrichtigungen werden den etwa 70.000 Wahlberechtigten bis Samstag, 1. Oktober 2022, zugestellt. Mit der Wahlbenachrichtigung kann man online, schriftlich oder persönlich Briefwahl beantragen.
Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Tübingen mit Hauptwohnung wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Für die Oberbürgermeisterwahl gilt zudem die sogenannte Rückkehrer-Regelung. Dabei handelt es sich um eine Ausnahme von der dreimonatigen Mindestwohndauer für Wahlberechtigte: Wer nach dem 23. Juli wieder nach Tübingen zugezogen ist und in den drei Jahren davor schon einmal das Wahlrecht in Tübingen besaß, ist von der Wartezeit befreit und kann auf Antrag sofort ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Den Antrag kann man bis zum 2. Oktober oder bei späterem Zuzug unverzüglich stellen. Zuvor muss die Anmeldung bei der Meldebehörde erfolgt sein. Dafür ist ein Termin nötig. Wer vor Fristablauf über die Online-Terminvereinbarung keinen Termin zur Anmeldung erhält, kann per E-Mail oder telefonisch nach einem dringenden Termin fragen.
Wer bereits jetzt Briefwahlunterlagen beantragen möchte, sendet eine E-Mail an wahlen@tuebingen.de. Anzugeben sind dabei neben dem Namen und der vollständigen Anschrift auch das Ausstellungsdatum des Personalausweises oder Reisepasses. Bei einer von der Wohnanschrift abweichenden Versandadresse ist anzugeben, ob die Briefwahlunterlagen bei einer möglichen Neuwahl auch an die genannte Anschrift gesendet werden sollen.