Stellungnahme zur Berichterstattung der Stuttgarter Zeitung
Pressemitteilung vom 23.09.2022
Zum Artikel „Pikanter Prozess um Posten in Palmers Vorzimmer“, der am 23. September 2022 in der Stuttgarter Zeitung erschienen ist, nimmt die Universitätsstadt Tübingen folgendermaßen Stellung:
Dass die Klägerin im Bewerbungsverfahren für das Vorzimmer des Oberbürgermeisters nicht berücksichtigt worden sei, weil sie eine frühere private Beziehung zu Boris Palmer offengelegt habe, ist falsch. Die Mitarbeiterin wurde zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, womit sie grundsätzlich als Bewerberin in Frage gekommen wäre. Sie scheiterte daran, dass sie die Stelle nicht im ausgeschriebenen Stellenumfang in Vollzeit antreten wollte. Zudem hat die Bewerberin in dem Verfahren offengelegt, dass es ihr um eine Höhergruppierung ging. Offenbar unterlag sie dem Irrtum, dass eine solche Höhergruppierung auch ohne Stellenantritt erzielt werden könne – ein Anspruch, der freigestellten Personalrät_innen grundsätzlich zusteht, den die Bewerberin aber bereits in einem früheren Rechtsstreit als seinerzeit noch freigestellte Personalrätin ohne Erfolg gerichtlich geltend gemacht hatte. Da die Bewerberin diese Funktion zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht mehr innehatte, gab es keine Grundlage für eine Höhergruppierung.
Wie im Artikel zutreffend zum Ausdruck kommt, lief das Bewerbungsverfahren ordnungsgemäß ab. Die Personalabteilung hat das Bewerbungsverfahren abgearbeitet, der Mitarbeiterin sogar Akteneinsicht gewährt und den tabellarischen Auswahlvermerk einsehen lassen. Die Beurteilung zum standardisierten Punkt „Verschwiegenheit, Loyalität“ enthielt Angaben zum Privatleben der Bewerberin, wonach sie in einer Beziehung lebt, die zu schwerwiegenden Interessenkonflikten zwischen ihrer Stelle und ihrer privaten Lebenssituation führen könnte. Diese Information lag der Stuttgarter Zeitung vor Erscheinen des Artikels vor. Aufgrund der besonderen Vertrauensstellung im Vorzimmer des Oberbürgermeisters und des gemeinsamen Sekretariats mit Bürgermeisterin Dr. Daniela Harsch sind solche Interessenkonflikte grundsätzlich zu vermeiden. Wie schon erwähnt, war dies nicht maßgebend für die Ablehnung.
Die Universitätsstadt Tübingen wird vor dem Arbeitsgericht Reutlingen beantragen, die Klage in allen Punkten abzuweisen. Nach Auffassung des Rechtsbeistands der Stadtverwaltung in Arbeitsgerichtssachen ist die Klage in jedem einzelnen Punkt aussichtslos. Das Stellenbesetzungsverfahren lief in jeder Hinsicht korrekt ab und wurde exakt dokumentiert. Alle Punkte der Klageschrift waren zuvor bereits in einer Beschwerde an die Stadtverwaltung gerichtet und ausführlich beantwortet worden.
Oberbürgermeister Boris Palmer hat, obwohl selbst zuständig, die Prüfung des Bewerbungsverfahrens den Bürgermeistern Soehlke und Harsch übertragen, um jeden Anschein der behaupteten Befangenheit aus privaten Gründen zu vermeiden. Der Erste Bürgermeister Cord Soehlke und Bürgermeisterin Dr. Daniela Harsch stellen fest: „Wir haben alle Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Stellenbesetzungsverfahren gegen die Stadtverwaltung und den Oberbürgermeister geprüft. Wir sind zur sicheren Überzeugung gekommen, dass die Vorwürfe haltlos sind und haben daher gemeinsam entschieden, die Beschwerde abzulehnen. Überrascht hat uns der Zeitpunkt der Klage: rund ein Jahr nach dem Bewerbungsverfahren.“