Neuer Hebesatz für die Grundsteuer ab 2025 wird ermittelt
Pressemitteilung vom 01.12.2022
Viele Bürgerinnen und Bürger wenden sich derzeit besorgt an die Stadtverwaltung, weil sie vermuten, dass ihre Grundsteuer im Jahr 2025 dramatisch ansteigt. Aufgrund erster konkreter Berechnungen kann die Stadt hier nun Entwarnung geben.
Der Grund der Verunsicherung sind die vom Finanzamt erstellten Grundsteuermessbescheide auf Basis des ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Grundsteuergesetzes. Sie gehen den Grundstückseigentümer_innen nach und nach zu, spätestens bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes. Viele Grundstückseigentümer_innen berechnen die vermeintlich ab dem Jahr 2025 zu bezahlende Grundsteuer, indem sie den Steuermessbetrag mit dem aktuellen Hebesatz (660 Prozent) multiplizieren, also mit dem 6,6-fachen. Das überschätzt die zu zahlende Steuer stark.
Wie hoch die Steuer am Ende ausfällt, das hängt vom Hebesatz ab, den der Gemeinderat festlegt. Und hierfür gibt es eine klare Festlegung: „Alle Fraktionen im Rat und die durch mich vertretene Stadtverwaltung sind sich vollständig einig, dass die neue Grundsteuer keine Steuererhöhung sein darf. Wir werden den Hebesatz soweit absenken, dass die Gesamtsteuerlast gleich bleibt“, sagt Finanzbürgermeister Boris Palmer.
Was das konkret bedeutet, ermittelt derzeit die Stadtkämmerei. Der Hebesatz für das Jahr 2025 wird so bemessen, dass das Grundsteueraufkommen im Jahr 2025 dem des Jahres 2024 entspricht. Die genaue Berechnung des Hebesatzes ist allerdings erst dann möglich, wenn der Stadt die neuen Steuermessbeträge für alle Grundstücke vorliegen. Dies wird voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2024 der Fall sein. Die bisher vorliegenden Berechnungen haben aber schon eine klare Tendenz: „Wir gehen jetzt davon aus, dass sich der bisherige Hebesatz von 660 Prozent mehr als halbieren wird“, sagt Palmer.
Wer also seine künftige Steuerlast abschätzen will, sollte den Steuermessbetrag mit dem Faktor 3 multiplizieren, nicht mit dem Faktor 6,6. Es wird dann immer noch Grundstückseigentümer_innen geben, die eine deutliche Erhöhung der Grundsteuer tragen müssen. Das betrifft insbesondere ältere Gebäude und frei stehende Häuser mit großem Grundstück. Umgekehrt werden aber auch Entlastungen eintreten, insbesondere bei neuen Mehrfamilienhäusern. Das war die Vorgabe des Verfassungsgerichts, die zur neuen Grundsteuer geführt hatte.