Jetzt den Bewohnerparkausweis verlängern
Pressemitteilung vom 21.12.2022
Wer einen Bewohnerparkausweis hat und diesen auch im kommenden Jahr nutzen möchte, muss ihn bis zum 31. Dezember 2022 verlängern – ansonsten verliert er seine Gültigkeit. Das geht bequem über das Online-Portal unter www.tuebingen.de/bewohnerparkausweis. Die Bewohnerparkausweise werden nicht automatisch verlängert und nicht postalisch zugestellt.
Und so geht’s: Einloggen im eigenen Kundenkonto des Online-Portals für den Bewohnerparkausweis – die Anmeldedaten sind bei der erstmaligen Anmeldung per E-Mail versandt worden. Falls die Zugangsdaten nicht mehr vorliegen, kann man diese per E-Mail an bewohnerparken@tuebingen.de neu anfordern. Nach dem Einloggen auf den Reiter „Privatperson“ klicken, – egal, ob man Privatperson oder gewerblicher Nutzer_in ist – dann auf den Button „Onlineverlängerung“ klicken, die Bewohnerparkausweisdaten bestätigen und im Anschluss elektronisch bezahlen und den neuen Ausweis ausdrucken.
Wer den Online-Dienst nicht nutzen kann oder möchte, kann den Bewohnerparkausweis persönlich bei den Bürgerbüros Stadtmitte, Lustnau und Derendingen beantragen und bezahlen. Im Bürgerbüro Stadtmitte kann man dazu ohne Termin mit den erforderlichen Unterlagen vorbeikommen. Die Zeiten dafür sind Montag 8 bis 12.30 Uhr, Dienstag 8.30 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Mittwoch 8 bis 12.30 Uhr, Donnerstag 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr sowie Freitag 8 bis 12.30 Uhr. Bei Fragen zum Bewohnerparkausweis ist die Stadtverwaltung unter Telefon 07071 204-0 und per E-Mail an bewohnerparken@tuebingen.de erreichbar.
Ein Bewohnerparkausweis wird für zwölf Kalendermonate ab Nutzungsbeginn ausgestellt und kostet 120 Euro im Jahr. Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mit einem Leergewicht von über 1.800 Kilogramm (bei Fahrzeugen mit rein elektrischem Antrieb und einem Leergewicht von über 2.000 Kilogramm) beträgt die jährliche Gebühr 180 Euro. Für Personen, die Anspruch auf eine BonusCard des Landkreises haben, ermäßigen sich diese Gebühren um jeweils 50 Prozent für die Dauer der Gültigkeit der Bonus-Card. Das Enddatum des Bewohnerparkausweises ist an die Gültigkeit der BonusCard gekoppelt.