Auf Parkplätzen mit Ladesäulen dürfen nur Elektro-, Hybrid- und E-Sharing-Autos parken
Pressemitteilung vom 08.02.2023
In Tübingen gibt es seit Ende des vergangenen Jahres 154 neue Parkplätze mit E-Ladesäulen, die von den Stadtwerken Tübingen betrieben werden. Parken dürfen dort – wie auch an allen anderen E-Ladesäulen-Parkplätzen – nur E- und E-Sharing-Fahrzeuge während des Ladevorgangs. Wer ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor auf einem solchen Parkplatz abstellt, begeht eine Ordnungswid-rigkeit. Da dies zuletzt häufiger vorkam, legt der kommunale Ordnungs- und Vollzugsdienst bei seinen Kontrollen im Stadtgebiet derzeit einen Fokus auf die Parkplätze mit Ladesäulen. Unberechtigt Parkende müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro rechnen und werden gegebenenfalls auch abgeschleppt.