Tübinger Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht – bis 30. April bewerben
Pressemitteilung vom 14.04.2023
In diesem Jahr werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen für die Strafrechtspflege gewählt. Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die an den Amtsgerichten und Landgerichten als Vertretung des Volkes an der Strafrechtsprechung teilnehmen. Sie tragen dieselbe Verantwortung für das Urteil wie Berufsrichter, bringen die öffentliche Auffassung von Schuld und Strafe in das Verfahren ein und tragen so zu einer unabhängigen und bürgernahen Justiz bei. Die Amtsperiode beginnt am 1. Januar 2024 und läuft bis zum 31. Dezember 2028.
Speziell für Jugendstrafsachen werden noch geeignete Personen gesucht. Für das Jugendschöffenamt sollten Bewerberinnen und Bewerber erzieherisch befähigt sein und Erfahrungen in der Jugenderziehung haben. Außerdem verlangt das verantwortungsvolle Amt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen, geistige Beweglichkeit und körperliche Eignung. Wer zum Richten über Menschen berufen wird, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch dann bewahrt werden können, wenn Angeklagte aufgrund ihres Verhaltens in der Verhandlung oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch sind oder sie die öffentliche Meinung bereits vorverurteilt hat.
Interessierte können sich bis zum 30. April 2023 bei der Universitätsstadt Tübingen sowie dem Landratsamt Tübingen, Wilhelm-Keil-Straße 50, 72072 Tübingen bewerben. Alle Gemeinderatsfraktionen haben eine Ansprechperson benannt. Das sind für die AL/Grüne Christoph Joachim, für die CDU Rudi Hurlebaus, für die SPD Gundula Schäfer-Vogel, für die Tübinger Liste Christian Wittlinger, für die Linke Gerlinde Strasdeit und für die FDP Anne Kreim. Sie helfen gerne weiter, ebenso die Rechtsabteilung der Stadtverwaltung. Die Kontaktdaten, Bewerbungsformulare und weitere Informationen sind auf der städtischen Internetseite zu finden.